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Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte Homburg

Info zu Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Frauenbeauftragte Saarpfalz-Kreis
0.66 km von Homburg
Anschrift:Scheffelplatz 1, 66424 Homburg
Telefon:068411047138
Fax:068411047508
E-Mail:frauenbuero@saarpfalz-kreis.de
Anschrift:Herzogstr. 3, 66482 Zweibrücken
Telefon:06332871135
Fax:06332871100
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Integrationsbeauftragter Neunkirchen
12.08 km von Homburg
Anschrift:Oberer Markt 16, 66538 Neunkirchen
Telefon:06821202418
Fax:06821202343
E-Mail:integration@neunkirchen.de
Anschrift:Mommstr. 21-31, 66606 St. Wendel
Telefon:068518012071
Fax:068518014790
E-Mail:frauenbeauftragte@lkwnd.de
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Gleichstellungsbeauftragte Pirmasens
23.23 km von Homburg
Anschrift:Exerzierplatz, 66953 Pirmasens
Telefon:06331842285
Fax:06331842540
E-Mail:angelikafallboehmer@pirmasens.de
Anschrift:Unterer Sommerwaldweg 40-42, 66953 Pirmasens
Telefon:06331809278
Fax:06331809273
E-Mail:s.morsch@lksuedwestpfalz.de
Anschrift:Trierer Str. 49, 66869 Kusel
Telefon:06381424168
Fax:06381424440
E-Mail:bettina.hafner@kv-kus.de
Anschrift:Rathausplatz 1, 66111 Saarbrücken
Telefon:06819051588
Fax:06819051596
E-Mail:zib@saarbruecken.de
Anschrift:Franz-Josef-Röder-Straße 21, 66119 Saarbrücken
Telefon:06815013097
E-Mail:integrationsbeauftragte@soziales.saarland.de
Anschrift:Schlossplatz, 66119 Saarbrücken
Telefon:06815061900
Fax:06815061990
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FAQ und Ratgeber Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte in Homburg? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Integrations- & Gleichstellungsbeauftragte

Der Integrationsbeauftragte (auch: Beauftragte für Migration und Integration) hat die Aufgabe in der Regierung eines Landes, Bundeslandes oder einer Kommune die Belange von Migranten zu vertreten und sich für ihre Integration einzusetzen. Der Amtsinhaber wurde ehemals als Ausländerbeauftragter bezeichnet. Meist ist sein Amt an das Sozialministerium angegliedert. Außerdem gehört der Integrationsbeauftragte der Härtefallkommission für abgelehnte Asylbewerber an.

Gleichstellungsbeauftragte

Die Gleichstellungsbeauftragte vertritt innerhalb einer Behörde, eines Unternehmens, einer Kommune oder einer sozialen Einrichtung die Durchsetzung der Gleichbehandlung von Männern und Frauen. Die Gleichstellungsbeauftragte wird auch als Frauenbeauftragte und Beauftragte für Chancengleichheit bezeichnet. Sie arbeitet in einem Frauenbüro, Gleichstellungsamt oder einer Gleichstellungsstelle als Frauenvertreterin und nimmt so die im jeweiligen Unternehmen interne Aufgaben wahr, die der Gleichstellung dienen.

Flüchtling: Definition

Im Unterschied zum Migranten gilt ein Flüchtling nach der Genfer Flüchtlingskonvention als eine Person, die aus begründeter Furcht vor Verfolgung wegen seiner Ethnie, Religion, Nationalität, Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder sich wegen ihrer politischen Überzeugung außerhalb des Landes befindet, dessen Staatsangehörigkeit sie besitzt, und den Schutz dieses Landes nicht in Anspruch nehmen kann oder wegen dieser Befürchtungen nicht in Anspruch nehmen will.

Aufenthaltsgesetz

Im Aufenthaltsgesetz sind die wesentlichen gesetzlichen Grundlagen über Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland geregelt. Das Gesetz umfasst Regelungen u.a. zum Familiennachzug. Außerdem ist der Aufenthalt zum Zweck von Ausbildung und Erwerbstätigkeit aus familiären, völkerrechtlichen, humanitären oder politischen Gründen in dem Gesetz geregelt.

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