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Ausländerbehörden in Jeggau - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(51)
Ausländerbehörde des Landkreises
34.75 km von Jeggau
Anschrift:Karl-Marx-Straße 32, 29410 Salzwedel
Telefon:03901840229
Fax:03901840208
E-Mail:info@altmarkkreis-salzwedel.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Fr 8:30-11:30 Uhr
Di 8:30-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Jeggau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(52)
Fachdienst Migration Landkreis Börde
30.95 km von Jeggau
Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472404150
Fax:0390449008
E-Mail:migration@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(80)
Ausländerbehörde
31.24 km von Jeggau
Anschrift:Porschestraße 49, 38409 Wolfsburg
Telefon:05361281234
Fax:05361281500
E-Mail:auslaenderstelle@stadt.wolfsburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-17:30 Uhr
persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
(93)
Ausländerbehörde des Landkreises
37.26 km von Jeggau
Anschrift:Südertor 6, 38350 Helmstedt
Telefon:053511211116
Fax:053511211608
E-Mail:abh@landkreis-helmstedt.de
Öffnungs­zeiten:nach Vereinbarung.
Anschrift:Wendstraße 30, 39576 Stendal
Telefon:03931608083
Fax:03931608039
E-Mail:auslaenderbehoerde@landkreis-stendal.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(101)
Ausländerbehörde des Landkreises
44.84 km von Jeggau
Anschrift:Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon:05371820
Fax:0537182357
E-Mail:landkreis@gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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