Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Vorderstr. 1, 38486 Klötze |
Telefon: | 0390941309 |
Anschrift: | Mühlenweg 31, 38486 Apenburg-Winterfeld |
Telefon: | 039001592 |
Anschrift: | Unter den Eichen 6, 39624 Kalbe/Milde |
Telefon: | 039081334 |
Anschrift: | Friedenstr. 30, 30307 Genthin |
Telefon: | 039346286 |
Anschrift: | Zichtauer Weg 12, 38486 Klötze |
Telefon: | 039092800 |
Anschrift: | Neustädter Str. 15e, 38486 Klötze |
Telefon: | 039092265 |
Anschrift: | Schulstr. 77 a, 29416 Apenburg-Winterfeld |
Telefon: | 039009791 |
Anschrift: | Humboldstr. 27, 38489 Beetzendorf |
Telefon: | 039000393 |
Anschrift: | Wernstedter Dorfstr. 46, 39624 Kalbe (Milde) |
Telefon: | 0390802447 |
Anschrift: | Windmühlenstr. 15, 99425 Weimar |
Telefon: | 03643901296 |
E-Mail: | kita-windmuehle@htg-weimar.de |
Die früher selbständige Gemeinde an der Purnitz befindet sich nordwestlich der Stadt Gardelegen. Der traditionell landwirtschaftlich geprägte Ortsteil von Klötze zeichnet sich durch eine reizvolle...
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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