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Jugendämter in Belsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(127)
Fachdienst Jugend Landkreis Börde
20.17 km von Belsdorf
Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472401423
Fax:0390449008
E-Mail:jugend@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Belsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(81)
Jugendamt des Landkreises
16.19 km von Belsdorf
Anschrift:Batteriewall 11, 38350 Helmstedt
Telefon:053511211317
Fax:053511211613
E-Mail:jugendamt@landkreis-helmstedt.de
Öffnungs­zeiten:Montag bis Freitag von 9.00- 12.00 Uhr
Mittwoch zusätzlich von 14.00- 15.30 Uhr
(74)
Jugendamt
25.98 km von Belsdorf
Anschrift:Pestalozziallee 1a, 38440 Wolfsburg
Telefon:05361282824
Fax:05361281500
E-Mail:erziehungsberatung@stadt.wolfsburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-17:30 Uhr
persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
(46)
Jugendamt
39.32 km von Belsdorf
Anschrift:Wilhelm-Höpfner-Ring 1, 39116 Magdeburg
Telefon:0391115
Fax:03915403117
E-Mail:jugendamt@magdeburg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
(66)
Jugendamt
43.65 km von Belsdorf
Anschrift:Eiermarkt 4-5, 38100 Braunschweig
Telefon:05314708415
Fax:05314708404
E-Mail:kinder.jugend.familie@braunschweig.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
(153)
Jugendamt des Landkreises
43.85 km von Belsdorf
Anschrift:Schlossplatz 1, 38518 Gifhorn
Telefon:05371820
Fax:0537182357
E-Mail:landkreis@gifhorn.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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