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Tiefbauämter in Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen) - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Tiefbauamt
6.18 km von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Kirchplatz 10, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
Telefon:039002480530
Fax:03900248010
E-Mail:info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(2)
Fachdienst Bauordnung Landkreis Börde - Tiefbauamt
28.37 km von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472406201
Fax:0390449008
E-Mail:bauordnung@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Tiefbauamt
14.57 km von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Lindenplatz 13, 39345 Flechtingen
Telefon:0390549862013
E-Mail:info@vg-flechtingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9.00-12.00 Uhr, Di 9.00-12.00 und 14.00-18.00 Uhr, Do 9.00-12.00 und 14.00-16.00 Uhr
(9)
Tiefbauamt
19.37 km von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg
Telefon:05361115
Fax:05361281500
E-Mail:servicecenter@stadt.wolfsburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-16:30 Uhr
Mi+Fr 8:30-12 Uhr
Do 8:30-17:30 Uhr
persönliche Beratung nach Terminvereinbarung
(1)
Tiefbauamt Klötze
19.59 km von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Schulplatz 1, 38486 Klötze
Telefon:03909403162
Fax:03909403200
E-Mail:info@stadt-kloetze.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(4)
Tiefbauamt des Landkreises
20.79 km von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Südertor 6, 38350 Helmstedt
Telefon:053511210
Fax:053511211600
E-Mail:kreisverwaltung@landkreis-helmstedt.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
(1)
Tiefbauamt Gardelegen
25.29 km von Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 3, 39638 Gardelegen
Telefon:03907716173
Fax:03907716111
E-Mail:bauamt@gardelegen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Do 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt Bösdorf (Oebisfelde-Weferlingen)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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