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Anschrift: | Markt 1-2, 39164 Wanzleben |
Telefon: | 0392094470 |
Fax: | 03920944777 |
E-Mail: | info@wanzleben-boerde.de |
Anschrift: | Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben |
Telefon: | 0390472400 |
Fax: | 0390449008 |
E-Mail: | kreisverwaltung@landkreis-boerde.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Markt 18, 39435 Egeln |
Telefon: | 039268944196 |
Fax: | 039268944445 |
E-Mail: | post@egelnermulde.de |
Anschrift: | Alte Dorfstraße 26, 39171 Sülzetal |
Telefon: | 03920564646 |
Fax: | 03920564611 |
E-Mail: | hauptamt@gemeinde-suelzetal.de |
Anschrift: | Markt 1, 39387 Oschersleben |
Telefon: | 03949912213 |
Fax: | 03949912159 |
E-Mail: | info@oscherslebenbode.de |
Anschrift: | Magdeburger Str. 3, 39221 Bördeland |
Telefon: | 03929726111 |
Fax: | 03929726113 |
E-Mail: | buergerbuero@gem-boerdeland.de |
Anschrift: | Bördestraße 8, 39167 Irxleben |
Telefon: | 039204781143 |
Fax: | 039204781450 |
E-Mail: | info@hohe-boerde.de |
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Die urkundliche Ersterwähnung von Bottmersdorf wird auf das Jahr 889 datiert. Der Ortsteil von Wanzleben-Börde an der Sarre befindet sich etwa 15 km südwestlich von Magdeburg. Einige sehenswerte...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Ordnungsamt (auch: Ordnungsbehörde, Verwaltungspolizei) ist eine kommunale Verwaltungseinheit, die sich allgemein mit der Sicherstellung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung befasst. Die Ordnungs- und Sicherheitsverwaltung nimmt verschiedene Aufgaben der Gefahrenabwehr wahr.
Die Zuständigkeiten des Ordnungsamtes können länderspezifisch variieren. Normalerweise ist das Ordnungsamt jedoch für die Verfolgung von Ordnungswidrigkeiten, das Waffen- und Marktwesen sowie die Überwachung des ruhenden Verkehrs zuständig.
Für die allgemeine öffentliche Sicherheit sind seitens der Ordnungsbehörden verschiedene Maßnahmen der Gefahrenabwehr notwendig. Dazu zählen u. a. die Überwachung des ruhenden Verkehrs, der Lärmschutz und das Waffenwesen. Bei Ordnungswidrigkeiten können Bußgelder erhoben werden, die in der kommunalen Bußgeldstelle zu entrichten sind.
Eine wichtige Aufgabe des Amtes für Ordnungsangelegenheiten ist die Überwachung des ruhenden Verkehrs. Im Rahmen der jeweiligen Sicherheitsvorschriften eines Ortes sind z. B. Parksituationen und öffentliche Parkplätze zu überprüfen.
Der kommunale Ordnungsdienst (auch: Stadtpolizei) ist organisatorisch regelmäßig beim Ordnungsamt angesiedelt. Durch den kommunalen Ordnungsdienst sollen Gefahren und Sicherheitsprobleme insb. Im städtischen Umfeld vermieden werden (z. B. Straßenkriminalität, mangelnde Sauberkeit).
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