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Stadtkassen in Niedere Börde - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kassenverwaltung Niedere Börde
0.35 km von Niedere Börde
Anschrift:Große Straße 9/10, 39326 Niedere Börde
Telefon:03920288307
Fax:03920288388
E-Mail:mail@niedere-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-17:45 Uhr
Do+Fr 9-12 Uhr
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Stadtkasse Oschersleben
34.38 km von Niedere Börde
Anschrift:Markt 1, 39387 Oschersleben
Telefon:03949912141
Fax:03949912159
E-Mail:info@oscherslebenbode.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Niedere Börde

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Kassenverwaltung Hohe Börde
7.62 km von Niedere Börde
Anschrift:Bördestraße 8, 39167 Hohe Börde
Telefon:039204781230
Fax:039204781460
E-Mail:info@hohe-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(0)
Stadtkasse Wolmirstedt
7.79 km von Niedere Börde
Anschrift:August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt
Telefon:03920164708
Fax:03920164792
E-Mail:p.stoll@stadtwolmirstedt.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 13:30-15:30 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(0)
Kassenverwaltung Barleben
7.88 km von Niedere Börde
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 22, 39179 Barleben
Telefon:0392035652226
Fax:03920356552226
E-Mail:office@barleben.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(0)
Stadtkasse Haldensleben
9.58 km von Niedere Börde
Anschrift:Markt 20-22, 39340 Haldensleben
Telefon:039044791321
Fax:039044791099
E-Mail:stadtkasse@haldensleben.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(20)
Stadtkasse Magdeburg
13.97 km von Niedere Börde
Anschrift:Julius-Bremer-Straße 8, 39104 Magdeburg
Telefon:0391115
Fax:03915402143
E-Mail:finanzservice@sk.magdeburg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Niedere Börde
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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