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Kämmereien in Oebisfelde-Weferlingen - Öffnungszeiten

Info zu Kämmerei: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Kämmerei Oebisfelde-Weferlingen
0.6 km von Oebisfelde-Weferlingen
Anschrift:Theodor-Müller-Straße 16a, 39646 Oebisfelde-Weferlingen
Telefon:039002480260
Fax:03900248010
E-Mail:info@stadt-oebisfelde-weferlingen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
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Kämmerei Oschersleben
52.99 km von Oebisfelde-Weferlingen
Anschrift:Markt 1, 39387 Oschersleben
Telefon:03949912146
Fax:03949912159
E-Mail:info@oscherslebenbode.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Fr 9:00 - 12:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Oebisfelde-Weferlingen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Samtgemeindekämmerei Velpke
4.19 km von Oebisfelde-Weferlingen
Anschrift:Grafhorster Str. 6, 38458 Velpke
Telefon:053645218
Fax:053645252
E-Mail:schuster.samtgemeinde@velpke.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
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Geschäftsbereich Finanzen Wolfsburg
13.4 km von Oebisfelde-Weferlingen
Anschrift:Porschestraße 49, 38440 Wolfsburg
Telefon:05361282124
Fax:05361282758
E-Mail:finanzen@stadt.wolfsburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8:30-16:30 Uhr Mi+Fr 8:30-12 Uhr Do 8:30-17:30 Uhr
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Samtgemeindekämmerei Grasleben
14.42 km von Oebisfelde-Weferlingen
Anschrift:Bahnhofstr. 4, 38368 Grasleben
Telefon:05357960025
Fax:05357960055
E-Mail:schulz@grasleben.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Di 14-16 Uhr und Do 14-18 Uhr, mittwochs geschlossen
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Samtgemeindekämmerei Boldecker Land
18.51 km von Oebisfelde-Weferlingen
Anschrift:Eichenweg 1, 38554 Weyhausen
Telefon:05362978129
Fax:05362978191
E-Mail:werner.hanisch@boldecker-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-17:30 Uhr, mittwochs geschlossen
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Samtgemeindekämmerei Brome
18.78 km von Oebisfelde-Weferlingen
Anschrift:Bahnhofstraße 36, 38465 Brome
Telefon:0583384120
Fax:0583384900
E-Mail:rathaus@samtgemeinde-brome.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Di 8-16 Uhr
Do 8.17:30 Uhr
Fr 8-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Kämmerei Oebisfelde-Weferlingen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Kämmerei

Die Kämmerei ist ein Teil der kommunalen Finanzverwaltung und normalerweise für eine Stadt bzw. einen Ort zuständig.

Geschichte des Kämmereiamtes

Historisch geht der Begriff „Kämmerer“ auf das Hof- und Klosteramt Camerarius zurück, was wiederum auf das lateinische „camera“ für Kammer bzw. Schatzkammer zurückzuführen ist. Bereits im Mittelalter bestanden Kämmereien für fürstliche Höfe und Klosterbetriebe.

Organisation der Finanzverwaltung

Die Finanzverwaltung ist normalerweise dreistufig aufgebaut, sodass sie die Kämmerei, die Kassenverwaltung (auch: Stadtkasse) sowie die Steuerabteilung umfasst. Häufig sind jedoch Kämmereien und Steuerverwaltungen organisatorisch zusammengefasst.

Zuständigkeiten und Aufgaben der Kämmerei

Die Kämmerei ist als wichtiger Bestandteil der kommunalen Finanzverwaltung für die Erhebung von örtlichen Verbrauchsgebühren und Steuern verantwortlich (z. B. Hundesteuer, Abwassergebühr). Weitere Aufgaben sind u. a. die Vermögensverwaltung, die Finanzwirtschaft, das Rechnungswesen und das Finanzcontrolling.

Kommunale Steuererhebung

Einige Steuern und örtliche Gebühren werden im Allgemeinen von den Kommunen erhoben. Hierzu zählen die Hundesteuer, die Gewerbesteuer und die Grundsteuer. Die Erhebung von Steuern und Gebühren richtet sich regelmäßig nach den Steuer- und Gebührenverordnungen des jeweiligen Bundeslandes und des Ortes.

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