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Sozialämter in Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen) - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(34)
Fachdienst Soziales Landkreis Börde
23.64 km von Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Bornsche Straße 2, 39340 Haldensleben
Telefon:0390472402302
Fax:0390449008
E-Mail:soziales@landkreis-boerde.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung erbeten
Weitere Behörden in der Nähe von Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
4.29 km von Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Bahnhofstr. 4, 38368 Grasleben
Telefon:0535796000
Fax:05357960055
E-Mail:grasleben@samtgemeinde-grasleben.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(20)
Sozialamt des Landkreises
7.04 km von Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Batteriewall 11, 38350 Helmstedt
Telefon:053511212418
Fax:053511212601
E-Mail:soziales@landkreis-helmstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 9-12 Uhr
Mi 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
(7)
Sozialamt
16.63 km von Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Conringstraße 27-30, 38350 Helmstedt
Telefon:053511212418
Fax:053511212601
E-Mail:soziales@landkreis-helmstedt.de
Öffnungs­zeiten:Montag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30;
Dienstag 09:00 - 12:00;
Mittwoch geschlossen;
Donnerstag 09:00 - 12:00 | 14:00 - 15:30;
Freitag 09:00 - 12:00
(9)
Sozialamt
17.03 km von Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Markt 1, 38364 Schöningen
Telefon:053525120
Fax:0
E-Mail:stadt@schoeningen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(3)
Sozialamt
17.84 km von Walbeck (Oebisfelde-Weferlingen)
Anschrift:Zimmermannplatz 2, 39365 Eilsleben
Telefon:0394099160
Fax:039409398
E-Mail:info@obere-aller.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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