Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Naumburger Straße 33, 06667 Stößen |
Telefon: | 03442241441 |
Fax: | 03442241449 |
E-Mail: | standesamt@vgem-wethautal.de |
Anschrift: | Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg |
Telefon: | 03445730 |
Fax: | 03445731199 |
E-Mail: | poststelle@blk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Rathausstraße 1, 07774 Dornburg |
Telefon: | 03642171025 |
Fax: | 03642171029 |
E-Mail: | standesamt@vg-dornburg-saale.de |
Anschrift: | Markt 1, 99518 Bad Sulza |
Telefon: | 03646124132 |
Fax: | 03646124112 |
E-Mail: | stadtverwaltung@bad-sulza.de |
Anschrift: | Claußstraße 3, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669170115 |
Fax: | 03669170713 |
E-Mail: | ordnung@lrashk.thueringen.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 07616 Bürgel |
Telefon: | 03669249114 |
Fax: | 03669222253 |
E-Mail: | info@stadt-buergel.de |
Anschrift: | Markt 27, 07607 Eisenberg |
Telefon: | 03669173488 |
Fax: | 03669173414 |
E-Mail: | kontakt@rathaus-eisenberg.de |
ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.
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Nur etwa 13 km südlich der Stadt Naumburg befindet sich Molau. Der Ortsteil von Molauer Land ist vor allem durch ihr Heimatmuseum bekannt, zu dessen Exponaten auch Oldtimer zählen.
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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