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Gewerbeämter in Sachsen-Anhalt - Öffnungszeiten (Seite 5)

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lutherstr. 9, 06343 Mansfeld
Telefon:03478287146
Fax:03478287122
E-Mail:info@mansfeld.eu
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Friedrich-Ebert-Straße 42, 38820 Halberstadt
Telefon:0394159704343
Fax:0394159704160
E-Mail:ordnung@kreis-hz.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Do 8-12 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Domplatz 49, 38820 Halberstadt
Telefon:03941550
Fax:03941551080
E-Mail:halberstadt@halberstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Am Markt 12, 06780 Zörbig
Telefon:03495660202
Fax:03495660111
E-Mail:info@stadt-zoerbig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Sangerhäuserstraße 12/13, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475655330
Fax:03475655302
E-Mail:poststelle@lutherstadt-eisleben.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Anschrift:Straße der Einheit 12a, 06198 Salzatal
Telefon:03460928110
Fax:03460928100
E-Mail:info@gemeinde-salzatal.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Anschrift:Bahnhofstr. 243, 38838 Huy
Telefon:03942596037
Fax:03942596042
E-Mail:info@gemeinde-huy.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Fr 9-11 Uhr
Anschrift:Markt 7, 06749 Bitterfeld-Wolfen
Telefon:034946660542
Fax:034946660777
E-Mail:info@bitterfeld-wolfen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Rathausstraße 16, 06779 Raguhn-Jeßnitz
Telefon:03490641251
Fax:03490641249
E-Mail:info@raguhn-jessnitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Anschrift:Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz
Telefon:034904321089
Fax:034904328799
E-Mail:info@oranienbaum-woerlitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
41 - 50 von 100
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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