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Stadtkassen in Groß Quenstedt - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Stadtkasse Halberstadt
5.6 km von Groß Quenstedt
Anschrift:Domplatz 49, 38820 Halberstadt
Telefon:03941551201
Fax:03941551298
E-Mail:halberstadt@halberstadt.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Verbandsgemeindekasse Vorharz
6.62 km von Groß Quenstedt
Anschrift:Markt 7, 38828 Wegeleben
Telefon:03942385120
Fax:03942385191
E-Mail:info@vorharz.net
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-11:30 Uhr sowie Di 14-18 Uhr und Do 14-16 Uhr, mittwochs geschlossen
Weitere Behörden in der Nähe von Groß Quenstedt

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Verbandsgemeindekasse Westliche Börde
7.58 km von Groß Quenstedt
Anschrift:Marktstr. 7, 39397 Gröningen
Telefon:039403158239
Fax:039403158299
E-Mail:post@westlicheboerde.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Stadtkasse Oschersleben
9.93 km von Groß Quenstedt
Anschrift:Markt 1, 39387 Oschersleben
Telefon:03949912141
Fax:03949912159
E-Mail:info@oscherslebenbode.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 17:30 Uhr
Do 9:00 - 12:00 Uhr, 13:00 - 15:30 Uhr
Fr 9:00 - 12:00 Uhr
(1)
Kassenverwaltung Huy
10.16 km von Groß Quenstedt
Anschrift:Bahnhofstr. 243, 38838 Huy
Telefon:03942596025
Fax:03942596042
E-Mail:info@gemeinde-huy.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
Fr 9-11 Uhr
(0)
Stadtkasse Quedlinburg
15.62 km von Groß Quenstedt
Anschrift:Markt 1, 06484 Quedlinburg
Telefon:03946905570
Fax:039469059570
E-Mail:stadt@quedlinburg.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-13 Uhr
Di 9-13 und 14-18 Uhr
Do 9-13 und 14-16 Uhr
Fr 9-13 Uhr
(4)
Stadtkasse Blankenburg (Harz)
18.81 km von Groß Quenstedt
Anschrift:Harzstraße 3, 38889 Blankenburg (Harz)
Telefon:03944943275
Fax:03944943251
E-Mail:kontakt@blankenburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 15-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Groß Quenstedt
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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