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Gewerbeämter in Schermen - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(2)
Gewerbeamt Möser
2.2 km von Schermen
Anschrift:Brunnenstr. 7/8, 39291 Möser
Telefon:03922290831
Fax:03922290890
E-Mail:info@gemeinde-moeser.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12 Uhr und 13:30-15 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 14-18 Uhr
(21)
FB Ordnung, Gewerbe des Landkreises
4.23 km von Schermen
Anschrift: Bahnhofstraße 9, 39288 Burg
Telefon:039219493200
Fax:039219499532
E-Mail:fb-ordnung@lkjl.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-17 Uhr Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schermen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(7)
Gewerbeamt
9.5 km von Schermen
Anschrift:Magdeburger Straße 40, 39326 Rogätz
Telefon:03920827441
Fax:03920827432
E-Mail:poststelle@elbe-heide.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(10)
Gewerbeamt Biederitz
11.49 km von Schermen
Anschrift:Magdeburger Straße 38, 39175 Biederitz
Telefon:03929260321
Fax:03929260395
E-Mail:info@gemeinde-biederitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-16:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
(5)
Gewerbeamt
12.82 km von Schermen
Anschrift:August-Bebel-Straße 25, 39326 Wolmirstedt
Telefon:03920164750
Fax:03920164894
E-Mail:gewerbe@stadtwolmirstedt.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-11:30 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 13:30-15:30 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(11)
Gewerbeamt
13.92 km von Schermen
Anschrift:Am Markt 10, 39291 Möckern
Telefon:039221950
E-Mail:info@stadt-moeckern.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(136)
Gewerbeabteilung
16.22 km von Schermen
Anschrift:Bei der Hauptwache 4, 39104 Magdeburg
Telefon:03915402052
Fax:03915402062
E-Mail:gewerbeabteilung@magdeburg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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