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Gewerbeämter in Bischofrode - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(21)
Gewerbeamt
4.56 km von Bischofrode
Anschrift:Sangerhäuserstraße 12/13, 06295 Lutherstadt Eisleben
Telefon:03475655330
Fax:03475655302
E-Mail:poststelle@lutherstadt-eisleben.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Sprechzeiten:
Mo 8:30-12 Uhr
Di 8:30-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
(17)
Gewerbeaufsicht des Landkreises
16.82 km von Bischofrode
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen
Telefon:034645350
Fax:034645353190
E-Mail:landkreis@mansfeldsuedharz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Bischofrode

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(9)
Gewerbeamt
9.85 km von Bischofrode
Anschrift:Pfarrstraße 8, 06317 Röblingen am See
Telefon:03477444452
Fax:03477444450
E-Mail:liebetanz@seegebiet-mansfelder-land.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9:00 - 12:00, Di 9:00 - 12:00 und 13:00 - 17:30, Do 09:00 - 12:00 u.13:00 - 15:00 Uhr
(5)
Gewerbeamt
10.58 km von Bischofrode
Anschrift:Hauptstraße 43, 06268 Nemsdorf-Göhrendorf
Telefon:03477190062
Fax:03477190050
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9:00-12:00 Uhr
Di 9:00-12:00 Uhr und 14:00-18:00 Uhr
Do 9:00-12:00 Uhr und 14:00-16:00Uhr
(8)
Gewerbeamt
12.42 km von Bischofrode
Anschrift:Markt 1, 06268 Querfurt
Telefon:03477160134
Fax:03477160152
E-Mail:info@querfurt.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Di 8-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 8-12 Uhr
(9)
Gewerbeamt
15.41 km von Bischofrode
Anschrift:Lutherstr. 9, 06343 Mansfeld
Telefon:03478287146
Fax:03478287122
E-Mail:info@mansfeld.eu
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(4)
Gewerbeamt
17.22 km von Bischofrode
Anschrift:Markt 1, 06347 Gerbstedt
Telefon:03478361126
Fax:03478361127
E-Mail:info@stadt-gerbstedt.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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