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Ausländerbehörden in Erdeborn - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Str. 20/22, 06526 Sangerhausen
Telefon:034645350
Fax:034645351090
E-Mail:gleichstellungsbeauftragte@mansfeldsuedharz.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Do 8:30-15 Uhr
Di 8:30-17:30 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Erdeborn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(244)
Ausländerbehörde
19.42 km von Erdeborn
Anschrift:Am Stadion 5, 06122 Halle
Telefon:0115
E-Mail:auslaenderbehoerde@halle.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Fritz-Haber-Straße 7 a, 06217 Merseburg
Telefon:03461401278
Fax:03461401203
E-Mail:auslaenderbehoerde@saalekreis.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13:30-15:30 Uhr
(113)
Ausländerbehörde des Salzlandkreises
36.47 km von Erdeborn
Anschrift:Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale)
Telefon:034716841563
Fax:03471684561301
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-slk.de
Öffnungs­zeiten:Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
(82)
Ausländerbehörde des Landkreises
37.06 km von Erdeborn
Anschrift:Am Flugplatz 1, 06366 Köthen
Telefon:03496601501
E-Mail:post@anhalt-bitterfeld.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(63)
Ausländerbehörde
38.37 km von Erdeborn
Anschrift:Schönburger Straße 41, 06618 Naumburg
Telefon:03445730
Fax:03445731199
E-Mail:poststelle@blk.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:30-11:30 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15 Uhr
Fr 8:30-11:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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