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Sozialämter in Rottleberode - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(44)
Amt für Soziales des Landkreises
24.76 km von Rottleberode
Anschrift:Dr.-Wilhelm-Külz-Straße 12, 06526 Sangerhausen
Telefon:034645353301
Fax:034645353390
E-Mail:sozialamt@lkmsh.de
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo+Do 8:30-15 Uhr
Di 8:30-17:30 Uhr
Fr 8:30-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rottleberode

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(16)
Landratsamt, Fachbereich Soziales
11.09 km von Rottleberode
Anschrift:Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Telefon:036319110
Fax:036319111119
E-Mail:post@lrandh.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Sozialamt des Landkreises
11.15 km von Rottleberode
Anschrift:Behringstraße 3, 99734 Nordhausen
Telefon:03631911911
Fax:0
E-Mail:bsz-info@lrandh.thueringen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(7)
Sozialamt
12.97 km von Rottleberode
Anschrift:Ilgerstraße 23, 99768 Harztor
Telefon:03633137343
Fax:03633137312
E-Mail:einwohnermeldeamt@harztor.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(32)
Jugend- und Sozialamt des Kyffhäuserkreises
17.1 km von Rottleberode
Anschrift:Markt 8, 99706 Sondershausen
Telefon:03632741561
Fax:0363274188561
E-Mail:jus@kyffhaeuser.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Terminvereinbarung
(13)
Sozialamt
24.09 km von Rottleberode
Anschrift:Bahnhofstraße 17, 37445 Walkenried
Telefon:0552520216
Fax:0552520255
E-Mail:hintze.m@walkenried.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8:30-12:30 Uhr und 14-16 Uhr
Di, Fr 8:30-12:30 Uhr
Do 8:30-12:30 Uhr und 14-17:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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