Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Markt 18, 39435 Egeln |
Telefon: | 039268944193 |
Fax: | 039268944445 |
E-Mail: | post@egelnermulde.de |
Anschrift: | Karlsplatz 37, 06406 Bernburg (Saale) |
Telefon: | 039286840 |
Fax: | 03471684561010 |
E-Mail: | poststelle@kreis-slk.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Magdeburger Str. 3, 39221 Bördeland |
Telefon: | 03929726118 |
Fax: | 03929726113 |
E-Mail: | buergerbuero@gem-boerdeland.de |
Anschrift: | Alte Dorfstraße 26, 39171 Sülzetal |
Telefon: | 03920564623 |
Fax: | 03920564611 |
E-Mail: | standesamt@gemeinde-suelzetal.de |
Anschrift: | Hermann-Danz-Straße 46, 39444 Hecklingen |
Telefon: | 03925927043 |
Fax: | 03925927042 |
E-Mail: | info@stadt-hecklingen.de |
Anschrift: | Grabenstraße 9, 39218 Schönebeck (Elbe) |
Telefon: | 03928710316 |
Fax: | 03928710199 |
E-Mail: | stadt.sbk@schoenebeck-elbe.de |
Anschrift: | Markt 1-2, 39164 Wanzleben |
Telefon: | 03920944726 |
Fax: | 03920944777 |
E-Mail: | ema@wanzleben-boerde.de |
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Anno 946 hatte Borne seine urkundliche Ersterwähnung. Die Gemeinde bei Staßfurt bietet ihren Besuchern zahlreiche Sehenswürdigkeiten: unter anderem die Kirchenruine Nalpke, der Gutspark und ein...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Standesamt ist die im Personenstandsgesetz festgelegten Aufgaben zuständig. In der Schweiz trägt diese Behörde den Namen Zivilstandsamt.
Die Aufgaben des Amts für Personenstandswesen sind meist auf Geburten, Eheschließungen und Todesfälle bezogen. U. a. sind Eintragungen in das Geburtenregister, der Vollzug der Eheschließung sowie das Beurkunden von Geburten, Ehen, Lebenspartnerschaften sowie Sterbefällen regelmäßige Aufgaben des Standesamts.
Die amtlichen Vorgänge im Rahmen des Personenstandswesens obliegen allgemein den Standesämtern. Unter Personenstand versteht man normalerweise Geburt, Eheschließung und Tod. Diese Personenstände sind entsprechend dem Personenstandsgesetz zu beurkunden.
Das Standesamt ist für die Beurkundung von Personenständen (z. B. Heirat, Geburt) verantwortlich. Demnach werden Eheurkunden, Geburtsurkunden und Sterbeurkunden vom Standesamt ausgestellt.
Bis ins 18. Jahrhundert war die Beurkundung von Personenstandsfällen Aufgabe der kirchlichen Pfarrämter, die mit der Führung der Kirchenregister betraut waren. Um 1800 wurden erste standesamtliche Bücher in Deutschland eingeführt. Im Jahr 1875 wurde im Zuge des Kulturkampfes von Otto von Bismarck das Personenstandswesen verstaatlicht.
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