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Ausländerbehörden in Zuchau - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Friedensallee 25, 06406 Bernburg (Saale)
Telefon:034716841563
Fax:03471684561301
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-slk.de
Öffnungs­zeiten:Montag
geschlossen
Dienstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 18:00 Uhr
Mittwoch
geschlossen
Donnerstag
09:00 – 12:00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr
Freitag
09:00 – 12:00 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Zuchau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(82)
Ausländerbehörde des Landkreises
15.96 km von Zuchau
Anschrift:Am Flugplatz 1, 06366 Köthen
Telefon:03496601501
E-Mail:post@anhalt-bitterfeld.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-17 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(42)
Ausländerbehörde
26.91 km von Zuchau
Anschrift:August-Bebel-Platz 16, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon:03402042033
Fax:03402042692033
E-Mail:ordnungsamt@dessau-rosslau.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(49)
Ausländerbehörde
33.67 km von Zuchau
Anschrift:Breiter Weg 222, 39104 Magdeburg
Telefon:03915404389
Fax:03915404350
E-Mail:ABH-Zentrale@ewo.magdeburg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung wird empfohlen
(246)
Ausländerbehörde
41.67 km von Zuchau
Anschrift:Am Stadion 5, 06122 Halle
Telefon:0115
E-Mail:auslaenderbehoerde@halle.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(46)
Ausländerbehörde des Landkreises
43.96 km von Zuchau
Anschrift:Breitscheidstraße 4, 06886 Lutherstadt Wittenberg
Telefon:034918063300
Fax:034918061590
E-Mail:auslaenderbehoerde-wb@landkreis-wittenberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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