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Stadtkassen in Bismark (Altmark) - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Bismark (Altmark)
0.09 km von Bismark (Altmark)
Anschrift:Breite Straße 11, 39629 Bismark (Altmark)
Telefon:03908997634
Fax:0390892137
E-Mail:kontakt@stadt-bismark.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(1)
Stadtkasse Osterburg (Altmark)
23.14 km von Bismark (Altmark)
Anschrift:Ernst-Thälmann-Straße 10, 39606 Osterburg (Altmark)
Telefon:03937492730
Fax:03937492850
E-Mail:stadt@osterburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 8-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Bismark (Altmark)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Stadtkasse Kalbe (Milde)
11.35 km von Bismark (Altmark)
Anschrift:Schulstraße 11, 39624 Kalbe (Milde)
Telefon:03908097135
Fax:03908097153
E-Mail:rathaus@stadt-kalbe-milde.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
(0)
Stadtkasse Gardelegen
18.5 km von Bismark (Altmark)
Anschrift:Rudolf-Breitscheid-Straße 3, 39638 Gardelegen
Telefon:03907716167
Fax:03907716111
E-Mail:kasse@gardelegen.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9.00 Uhr - 12.00 Uhr
Di 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 18.00 Uhr
Do 9.00 Uhr - 12.00 Uhr und 13.00 Uhr - 16.00 Uhr
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Stadtkasse Stendal
21.47 km von Bismark (Altmark)
Anschrift:Markt 1, 39576 Stendal
Telefon:03931651306
Fax:03931651444
E-Mail:kaemmerei@stendal.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(0)
Verbandsgemeindekasse Arneburg-Goldbeck
21.55 km von Bismark (Altmark)
Anschrift:An der Zuckerfabrik 1, 39596 Goldbeck
Telefon:03938897121
Fax:03938897169
E-Mail:a.daehnrich@arneburg-goldbeck.de
Öffnungs­zeiten:Di 9:00-12:00 u 13:00-17:30 Uhr,
Mi 9:00-12:00 Uhr,
Do 9:00-12:00 u 13:00-15:30 Uhr,
Fr 9:00-12:00 Uhr
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Stadtkasse Arendsee
24.81 km von Bismark (Altmark)
Anschrift:Am Markt 3, 39619 Arendsee
Telefon:03938497617
Fax:03938497666
E-Mail:info@stadt-arendsee.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Bismark (Altmark)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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