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Lohnsteuerhilfe Grobleben

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Schadewachten 22a, 39576 Stendal
Telefon:0393164680
Fax:03931646849
E-Mail:carsten.nahrendorf@vlh.de
Anschrift:Grindbucht 17, 39576 Stendal
Telefon:03931716411
Fax:03931257013
E-Mail:christel.lawrenz@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 16, 39524 Schönhausen
Telefon:03932338044
Fax:03932338225
E-Mail:brunhilde.tannhaeuser@vlh.de
Anschrift:Waldstr. 10a, 39517 Burgstall
Telefon:0393644220
E-Mail:wolfgang.jaeger@vlh.de
Anschrift:Töpferstr. 4, 39596 Arneburg
Telefon:0393212566
E-Mail:kerstin.koch@vlh.de
Anschrift:Gartenstr. 12, 39326 Angern
Telefon:0393634436
Fax:03936391031
E-Mail:dietmar.wesemann@vlh.de
Anschrift:Heinrich-Heine-Str. 147, 39307 Brettin
Telefon:03933990147
E-Mail:edeltraud.gottschling@vlh.de
Anschrift:Amselweg 7, 39307 Genthin
Telefon:03933807234
E-Mail:gabriele.koeppe@vlh.de
Anschrift:Dorfstr. 11, 39307 Jerichow
Telefon:03934850434
Fax:03934850661
E-Mail:margrit.rauer@vlh.de
Anschrift:Klosterweg 22, 39638 Gardelegen
Telefon:03907739243
E-Mail:ines.brueckmann@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Grobleben? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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