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Lohnsteuerhilfe Bräsen

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Dobiener Feldstr. 13, 06889 Lutherstadt-Wittenberg
Telefon:03491667485
E-Mail:romana.fritsche@vlh.de
Anschrift:033849 900270, 14827 Wiesenburg
Telefon:033849900270
Fax:033849900270
E-Mail:karin.sauerbier@vlh.de
Anschrift:033849 51845, 14827 Wiesenburg
Telefon:03384951845
Fax:033849900154
E-Mail:anita.schulze@vlh.de
Anschrift:Siegmundstr. 17, 06846 Dessau-Roßlau
Telefon:034087019147
E-Mail:dagmar.scharff@vlh.de
Anschrift:Heidestr. 7, 06842 Dessau-Roßlau
Telefon:034087058919
Fax:034947997867
E-Mail:marion.gerber@vlh.de
Anschrift:Dessauer Str. 13, 06886 Lutherstadt-Wittenberg
Telefon:03491661185
Fax:03491661185
E-Mail:cornelia.schippenbeil@vlh.de
Anschrift:Kastanienallee 8, 39261 Zerbst
Telefon:03923714924
Fax:03923714932
E-Mail:ursula.benke@vlh.de
Anschrift:Travemünder Weg 76, 06849 Dessau-Roßlau
Telefon:03408500133
E-Mail:tobias.ziege@vlh.de
Anschrift:Schochplan 33, 06847 Dessau-Roßlau
Telefon:0340511422
E-Mail:evelin.lorenz@vlh.de
Anschrift:Berliner Str. 30c, 06886 Lutherstadt-Wittenberg
Telefon:03491419699
E-Mail:jutta.haase@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Bräsen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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