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Stadtkassen in Brandhorst - Öffnungszeiten

Info zu Stadtkasse: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Stadtkasse Coswig-Anhalt
8.79 km von Brandhorst
Anschrift:Am Markt 1, 06869 Coswig-Anhalt
Telefon:034903610233
Fax:034903610158
E-Mail:steuern@coswig-online.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-15:30 Uhr
Fr 9-12 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Brandhorst

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Stadtkasse Oranienbaum-Wörlitz
1.48 km von Brandhorst
Anschrift:Franzstraße 1, 06785 Oranienbaum-Wörlitz
Telefon:034904321044
Fax:03490440333
E-Mail:info@oranienbaum-woerlitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Stadtkasse Gräfenhainichen
8.99 km von Brandhorst
Anschrift:Markt 1, 06773 Gräfenhainichen
Telefon:03495335711
E-Mail:kassenleiterin@graefenhainichen.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Mi 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-11:30 Uhr
(6)
Stadtkasse Dessau-Roßlau
11.83 km von Brandhorst
Anschrift:Zerbster Straße 4, 06844 Dessau-Roßlau
Telefon:03402041121
Fax:03402042925
E-Mail:stadtkasse@dessau-rosslau.de
Öffnungs­zeiten:Di 8-12 Uhr und 13:30-17:30 Uhr
Do 8-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(0)
Stadtkasse Raguhn-Jeßnitz
15.75 km von Brandhorst
Anschrift:Conradiplatz 7, 06779 Raguhn-Jeßnitz
Telefon:034906720431
Fax:03490641249
E-Mail:info@raguhn-jessnitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17:30 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15:30 Uhr
Fr 9-12:30 Uhr
(0)
Stadtkasse Kemberg
16.01 km von Brandhorst
Anschrift:Burgstr. 5, 06901 Kemberg
Telefon:034921710
Fax:03492171120
E-Mail:info@stadt-kemberg.de
Öffnungs­zeiten:Terminvereinbarung empfohlen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Stadtkasse Brandhorst
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Stadtkasse

Die Stadtkasse bzw. Gemeindekasse ist als Teil der kommunalen Finanzverwaltung u. a. für die Überwachung des Zahlungsverkehrs und buchhalterische Aufgaben zuständig. Hingegen sind Kreiskassen regelmäßig für Kreisumlagen verantwortlich.

Aufgaben der Kassenverwaltung

Die wesentlichen Aufgaben der Kassenverwaltung sind Kassageschäfte, die Kassenbuchhaltung, das Mahnwesen, die Überwachung des Zahlungsverkehrs und die Einleitung von Vollstreckungsmaßnahmen. Für das Ausstellen von Spendenbescheinigungen oder Unbedenklichkeitsbescheinigungen ist die Stadtkasse meist zuständig.

Kommunale Abgaben und Steuern

Gängige Forderungen der Ortsverwaltung sind kommunale Abgaben und Steuern. Dazu zählen u. a. Abwassergebühren und Grundsteuern. Die Höhe der Kommunalabgaben variiert regional.

Örtlicher Zahlungsverkehr

Die Verwaltung des örtlichen Zahlungsverkehrs ist bedeutsam für die Arbeit der Kassenverwaltung. Forderungen (insb. kommunale Abgaben und Steuern) können von Bürgern und Gewerbetreibenden normalerweise bargeldlos (z. B. Lastschriftverfahren) oder über die Barkasse beglichen werden.

Vollstreckungsbehörde

Die Stadtkasse ist regelmäßig als Vollstreckungsbehörde tätig, was eng mit der Abwicklung des Zahlungsverkehrs verbunden ist. Vollstreckungsbehörden können durch Vollziehungsbeamten tätig werden oder Zwangsversteigerungen bzw. Insolvenzverfahren einleiten.

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