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Lohnsteuerhilfe Lebien

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Eilenburger Str. 8, 04860 Torgau
Telefon:034217739577
Fax:03421704164
E-Mail:diana.krause@vlh.de
Anschrift:Rosengasse 15, 06917 Jessen
Telefon:03538420174
Fax:03538421066
E-Mail:birgit.lange@vlh.de
Anschrift:Lammsdorf Nr. 27, 06901 Kemberg
Telefon:03492721540
Fax:03492721540
E-Mail:katja.carius@vlh.de
Anschrift:Hellernring 13, 04861 Torgau
Telefon:01716913796
Fax:03421718018
E-Mail:reinhard.dehmel@vlh.de
Anschrift:Am Pflückuffer Wald 47, 04860 Torgau
Telefon:03421902253
Fax:03421717815
E-Mail:udo.weiss@vlh.de
Anschrift:Leipziger Neumarkt 14, 06901 Kemberg
Telefon:03492121366
Fax:034921614551
E-Mail:angelika.hartung@vlh.de
Anschrift:Dahlener Str. 22, 04861 Torgau
Telefon:03421906869
Fax:03421906869
E-Mail:andreas.schmidtke@vlh.de
Anschrift:Grubenweg 35, 06901 Kemberg
Telefon:03492160653
Anschrift:Geschwister-Scholl-Str. 23, 06886 Lutherstadt-Wittenberg
Telefon:034916959909
Fax:03491697285
E-Mail:jens.krausslach@vlh.de
Anschrift:033741 71150, 14913 Niedergörsdorf
Telefon:03374171150
Fax:03374171134
E-Mail:angela.manthey@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Lebien? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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