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Anschrift: | Bahnhofstraße 8, 02625 Bautzen |
Telefon: | 0359152510 |
Fax: | 0 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig |
Telefon: | 0359305560630 |
Fax: | 0359305560636 |
E-Mail: | burkhardt@doberschau-gaussig.de |
Anschrift: | Mittelweg 3, 02627 Kubschütz |
Telefon: | 035915252526 |
Fax: | 035915252528 |
E-Mail: | marita.ahland@gemeinde-kubschuetz.de |
Anschrift: | Gemeindeplatz 3, 02692 Großpostwitz/Oberlausitz |
Telefon: | 03593858842 |
Fax: | 03593858850 |
E-Mail: | bauamt@grosspostwitz.de |
Anschrift: | Schulstraße 14, 02633 Göda |
Telefon: | 03593058311 |
Fax: | 03593058333 |
E-Mail: | post@goeda.de |
Anschrift: | Alois-Andritzki-Straße 2, 02627 Radibor |
Telefon: | 03593521643 |
Fax: | 03593521642 |
E-Mail: | gemeinde@radibor.de |
Anschrift: | Ernst-Thälmann-Straße 9, 02694 Großdubrau |
Telefon: | 03593468620 |
Fax: | 03593468629 |
E-Mail: | liegenschaften@grossdubrau.de |
Anschrift: | Bahnhofstraße 5, 02681 Wilthen |
Telefon: | 0359238540 |
Fax: | 03592385499 |
E-Mail: | briefkasten@wilthen.de |
Anschrift: | Karl-Marx-Straße 16-17, 02627 Hochkirch |
Telefon: | 03593985531 |
Fax: | 03593985555 |
E-Mail: | grafe@hochkirch.de |
Anschrift: | Rathausstraße 4, 02681 Schirgiswalde |
Telefon: | 03592386632 |
Fax: | 03592386633 |
E-Mail: | stadt@schirgiswalde-kirschau.de |
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Der Landkreis Bautzen liegt im Osten des Freistaates Sachsen. Neben etlichen Gemeinden gliedert er sich einerseits in die Städte Bautzen, Bischofswerda, Schirgiswalde, Weißenberg und Wilthen, andererseits...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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