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Sozialämter in Kubschütz - Öffnungszeiten

Info zu Sozialamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(25)
Sozialamt des Landkreises Bautzen
5.54 km von Kubschütz
Anschrift:Bahnhofstraße 9, 02625 Bautzen
Telefon:03591525150000
E-Mail:buergeramt@lra-bautzen.de
Öffnungs­zeiten:bitte um Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Kubschütz

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(3)
Sozialamt
7.63 km von Kubschütz
Anschrift:Dorfplatz 26, 02694 Malschwitz
Telefon:03593237720
Fax:03593230923
E-Mail:hauptamt@malschwitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(4)
Sozialamt
9.87 km von Kubschütz
Anschrift:Hauptstraße 13, 02692 Doberschau-Gaußig
Telefon:0359305560627
Fax:0359305560636
E-Mail:rupprecht@doberschau-gaussig.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 13-15:30 Uhr
(3)
Sozialamt
11.2 km von Kubschütz
Anschrift:Alois-Andritzki-Straße 2, 02627 Radibor
Telefon:03593521630
Fax:03593521642
E-Mail:gemeinde@radibor.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9.00-11.30 Uhr, Di 9.00-11.30 u 14.00-18.00 Uhr, Do 9.00-11.30 u 14.00-15.00 Uhr
(4)
Sozialamt
14.54 km von Kubschütz
Anschrift:Bahnhofstraße 26, 02689 Sohland an der Spree
Telefon:0359363980
Fax:03593639888
E-Mail:gemeindeverwaltung@sohland.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-17 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
(5)
Sozialamt
15.71 km von Kubschütz
Anschrift:Hauptstraße 20, 01904 Neukirch/Lausitz
Telefon:03595125128
Fax:03595125114
E-Mail:info@neukirch-lausitz.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
Mi 9-12 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Sozialamt

Das Sozialamt (auch: Amt für Soziales, Fachbereich Soziales) ist eine Behörde, die für soziale Angelegenheiten entsprechend SGB I und SGB XII zuständig ist.

Aufgaben der Sozialämter

Die Aufgaben der Sozialbehörden sind im Wesentlichen im Sozialgesetzbuch festgeschrieben. Die Überprüfung und Gewährung von sozialen Leistungen (z. B. Blindengeld, Sozialhilfe) sowie die Grundsicherung sind wesentliche Zuständigkeitsbereiche.

Sozialleistungsträger

Das Sozialamt ist nicht der einzige Sozialleistungsträger. Dazu zählen u. a. Ämter für Ausbildungsförderung, die Bundesagentur für Arbeit, Kranken- und Pflegekassen. In Deutschland sind Sozialleistungsträger öffentlich-rechtlich organisiert.

Sozialgesetzbuch (SGB)

Das Sozialgesetzbuch der Bundesrepublik Deutschland enthält wesentliche Bestandteile des Sozialrechts. Das SGB gliedert sich in zwölf Bücher, die sich u. a. der Grundsicherung für Arbeitssuchende, der Sozial-, Kranken- und Rentenversicherung sowie der Rehabilitation/Teilhabe behinderter Menschen widmen.

Sozialhilfe

Gesetzliche Grundlage für die Sozialhilfe ist das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII). Grundlegend soll die Sozialhilfe hilfebedürftigen Menschen die materiellen Voraussetzungen für das Existenzminimum gewähren. Arten der sozialen Hilfeleistungen sind u. a. Arbeitslosengeld II, Grundsicherung im Alter bzw. bei Erwerbsminderung sowie Hilfen zur Pflege.

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