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Lohnsteuerhilfe Pulsnitz

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

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Anschrift:Konsumring 11, 01896 Pulsnitz
Telefon:03595571963
E-Mail:simone.schmidt_km@vlh.de
Anschrift:Lutherstr. 11, 01900 Großröhrsdorf
Telefon:03595231693
Fax:03595231693
E-Mail:christine.herzog@vlh.de
Anschrift:Mühlweg 14, 01920 Haselbachtal
Telefon:0357871037
E-Mail:kerstin.heinrich@vlh.de
Anschrift:Krohnenbergstr. 41, 01900 Bretnig-Hauswalde
Telefon:035952429122
E-Mail:kaete.richter@vlh.de
Anschrift:Friedensstr. 21, 01454 Liegau-Augustusbad
Telefon:035284160611
E-Mail:ursula.zimmermann@vlh.de
Anschrift:An den Eichwiesen 3, 01477 Arnsdorf
Telefon:03520023425
Fax:035200299026
E-Mail:annett.mueller@vlh.de
Anschrift:Agathe-Zeis-Str. 6, 01454 Radeberg
Telefon:03520023425
Fax:035200299026
E-Mail:annett.mueller@vlh.de
Anschrift:Schillerstr. 45, 01454 Radeberg
Telefon:035284160544
Fax:035284160545
E-Mail:iris.stumpf@vlh.de
Anschrift:Königsbrücker Landstr. 295, 01108 Dresden
Telefon:03518900251
Fax:03518907715
E-Mail:jan.kunze@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 86, 01833 Dürrröhrsdorf
Telefon:03502692533
Fax:03502692533
E-Mail:annekatrin.rooch@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Pulsnitz? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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