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Gewerbeämter in Burkhardtsdorf - Öffnungszeiten

Info zu Gewerbeamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(1)
Gewerbeamt
0.77 km von Burkhardtsdorf
Anschrift:Am Markt 8, 09235 Burkhardtsdorf
Telefon:0372126060
Fax:037212606230
E-Mail:rathaus@burkhardtsdorf.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-11:30 Uhr und 13-16 Uhr
Anschrift:Paulus-Jenisius-Straße 43, 09442 Annaberg-Buchholz
Telefon:037338315101
Fax:037338315105
E-Mail:info@kreis-erz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-18 Uhr
Do 8-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Burkhardtsdorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Gewerbeamt
5.26 km von Burkhardtsdorf
Anschrift:Rathausplatz 1, 09423 Gelenau/Erzgebirge
Telefon:037297849616
Fax:037297849635
E-Mail:meldeamt@gelenau.de
Öffnungs­zeiten:Di 8:15-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:15-12 Uhr und 13-17 Uhr
Fr 8:15-12 Uhr
(2)
Gewerbeamt
5.28 km von Burkhardtsdorf
Anschrift:Hauptstraße 5, 09380 Thalheim/Erzgebirge
Telefon:0372126216
Fax:0372126243
E-Mail:info@thalheim-erzgeb.de
Öffnungs­zeiten:Di 9.00 -12.00 u 13.00 -18.00 Uhr, Do 9.00 -12.00 u 13.00 -18.00 Uhr, Fr 9.00 -12.00 Uhr
(2)
Gewerbeamt
6.21 km von Burkhardtsdorf
Anschrift:Hauptstraße 77, 09221 Neukirchen/Erzgebirge
Telefon:03712170235
Fax:0371217093
E-Mail:gemeinde@neukirchen-erzgebirge.de
Öffnungs­zeiten:Mo 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
(3)
Gewerbeamt
7.1 km von Burkhardtsdorf
Anschrift:Rathausplatz 4, 09419 Thum
Telefon:03729739723
Fax:03729739777
E-Mail:info@stadt-thum.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr Fr 9-12 Uhr
(3)
Gewerbeamt
7.98 km von Burkhardtsdorf
Anschrift:Poststraße 1, 09387 Jahnsdorf/Erzgebirge
Telefon:03712718213
Fax:03712718212
E-Mail:j.noack@jahnsdorf-erzgeb.de
Öffnungs­zeiten:Di-Fr 8-11:30 Uhr sowie Di 13-18 Uhr und Do 13-15:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gewerbeamt

Das Gewerbeamt ist in der Regel auf kommunaler Ebene (Stadt- und Gemeindeverwaltung) als Abteilung der Ordnungsbehörde zugeordnet.

Aufgaben des Gewerbeamtes

Gewerbeämter sind grundlegend für die Durchführung der Gewerbeordnung zuständig. Im Wesentlichen ist das Gewerbeamt für die Gewerbean-, um- und abmeldung zuständig. Auch Auskünfte aus dem Gewerberegister und die Erstellung von wirtschaftlichen Erlaubnissen (z. B. Schankerlaubnis, Maklererlaubnis) sind regelmäßige Aufgaben der Gewerbebehörde.

Gewerbeaufsichtsamt

Das Gewerbeaufsichtsamt ist für die Einhaltung der Vorschriften von Arbeits-, Umwelt- und Verbraucherschutz zuständig. Seit dem mittleren 19. Jahrhundert wurde die Gewerbeaufsicht behördlich geregelt. Häufig ist die Gewerbeaufsicht auf Landkreis- bzw. Regierungsbezirksebene zu finden, was jedoch vom jeweiligen Bundesland abhängig ist.

Gewerbezentralregister

Das Gewerbezentralregister (GZR) ist eine Abteilung des Bundeszentralregisters, das beim Bundesamt für Justiz geführt wird. Nicht jeder Gewerbetreibende in Deutschland ist im GZR geführt. Stattdessen liegt der inhaltliche Schwerpunkt auf Verwaltungsentscheidungen (z. B. Konzessionsrücknahme, Gewerbeuntersagung). Auskünfte aus dem Gewerbezentralregister kann man normalerweise beim kommunalen Gewerbeamt beantragen.

Gewerbeordnung

Die Gewerbeordnung auf Bundesebene befasst sich mit dem deutschen Gewerbewesen und gilt als Grundlage für die entsprechenden Landesrecht bzw. -Verordnungen. Wesentliche Inhalte der Gewerbeordnung sind die Gewerbeüberwachung, Gewerbefreiheit, Genehmigungspflichten und das Gewerbezentralregister.

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