Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Annaberger Straße 230c, 09474 Crottendorf |
Telefon: | 03734476516 |
Fax: | 03734476523 |
E-Mail: | info@crottendorf.de |
Anschrift: | Paulus-Jenisius-Straße 24, 09456 Annaberg-Buchholz |
Telefon: | 037338314111 |
Fax: | 037338314130 |
E-Mail: | info@kreis-erz.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Dorfstraße 76, 09465 Sehmatal |
Telefon: | 037342877205 |
Fax: | 037342877222 |
E-Mail: | bau@sehmatal.de |
Anschrift: | Rudolf-Breitscheid-Str. 35, 09481 Scheibenberg |
Telefon: | 03734966322 |
Fax: | 03734966321 |
E-Mail: | info@scheibenberg.de |
Anschrift: | Markt 8, 09484 Oberwiesenthal |
Telefon: | 037348155019 |
Fax: | 037348155028 |
E-Mail: | c.hoffmann@oberwiesenthal.de |
Anschrift: | Jöhstädter Straße 5, 09471 Königswalde |
Telefon: | 03733181721 |
Fax: | 03733181725 |
E-Mail: | seidler@koenigswalde.net |
Anschrift: | Straße der Einheit 20, 08340 Schwarzenberg/Erzgebirge |
Telefon: | 03774266420 |
Fax: | 03774266923 |
E-Mail: | stadtverwaltung@schwarzenberg.de |
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Crottendorf liegt unweit des Fichtelbergs und wird von der Zschopau durchflossen. Kunsthistorisch von großer Bedeutung ist die Crottendorfer Dreifaltigkeitskirche von 1654, welche im Barockstil erbaut...
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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