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Lohnsteuerhilfe Stützengrün

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:An der Südstr. 8, 08309 Eibenstock
Telefon:03775266731
Fax:03775266279
E-Mail:katrin.feustel@vlh.de
Anschrift:Feldstr. 6, 08289 Schneeberg
Telefon:03772373466
Fax:0377120157
E-Mail:grit.spranger@vlh.de
Anschrift:Am Marienplatz 2, 08289 Schneeberg
Telefon:0377223012
Fax:0377223012
E-Mail:betina.troll-kallert@vlh.de
Anschrift:Eibenstocker Weg 19, 08309 Eibenstock
Telefon:03775255387
E-Mail:heidi.richter@vlh.de
Anschrift:Lauterer Str. 14, 08324 Bockau
Telefon:03771479478
Fax:03771479478
E-Mail:isolde.georgi@vlh.de
Anschrift:Alte Auerbacher Str. 51, 08236 Ellefeld
Telefon:037457599880
Fax:037457599881
E-Mail:yvonne.tittmann@vlh.de
Anschrift:Bockauer Talstr. 7, 08280 Aue
Telefon:03771258464
E-Mail:isolde.georgi@vlh.de
Anschrift:Clara-Zetkin-Str. 12, 08280 Aue
Telefon:0377154265
Fax:0377154227
E-Mail:klaus-dieter.seidel@vlh.de
Anschrift:Lessingstr. 7, 08294 Lößnitz
Telefon:03771365472
E-Mail:iris.dietze@vlh.de
Anschrift:Schulstr. 3b, 08349 Johanngeorgenstadt
Telefon:03773883126
Fax:03773882454
E-Mail:sigrid.firchau@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Stützengrün? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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