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Jugendämter in Wolkenstein - Öffnungszeiten

Info zu Jugendamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(379)
Jugendamt
23.07 km von Wolkenstein
Anschrift:Uhlmannstr. 1-3, 09366 Stollberg/Erzgebirge
Telefon:0372965912011
Fax:0372965912019
E-Mail:jugendhilfe@kreis-erz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Wolkenstein

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(190)
Amt für Jugend und Familie
22.34 km von Wolkenstein
Anschrift:Bahnhofstraße 53, 09111 Chemnitz
Telefon:03714885101
Fax:03714885199
E-Mail:jugendamt@stadt-chemnitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(134)
Jugendamt des Landkreises
33.48 km von Wolkenstein
Anschrift:Frauensteiner Straße 43, 09599 Freiberg
Telefon:037317996337
Fax:037317996495
E-Mail:jugend.familie@landkreis-mittelsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
Anschrift:Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida
Telefon:037317996337
Fax:037317996495
E-Mail:jugend.familie@landkreis-mittelsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di+Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Fr 9-12 Uhr
(193)
Jugendamt des Landkreises Mittelsachsen
34.9 km von Wolkenstein
Anschrift:Am Landratsamt 3, 09648 Mittweida
Telefon:037317990
Fax:037317993250
E-Mail:landratsamt@landkreis-mittelsachsen.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 9-12 Uhr
(88)
Jugendamt des Landkreises Zwickau
50.61 km von Wolkenstein
Anschrift:Königswalder Straße 18, 08412 Werdau
Telefon:0375440221900
E-Mail:jugendamt@landkreis-zwickau.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr
Do 9-12 Uhr und 13-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Jugendamt

Das Jugendamt ist eine Verwaltungsbehörde, die sich entsprechend SGB VIII um die Kinder- und Jugendhilfe kümmert.

Geschichte des Jugendamtes

Bereits um 1900 wurde die öffentliche Jugendwohlfahrt mit kommunalen Behörden zusammengeführt. Nach dem Zweiten Weltkrieg wurde die Einrichtung von Jugendämtern auf kommunaler Ebene vorgeschrieben. Seither fußt die Struktur des Jugendamtes allgemein auf der Verwaltung und dem Jugendhilfeausschuss.

Organisation von Jugendämtern

Normalerweise besitzt jede Kommune in Deutschland eine behördliche Jugendhilfeeinrichtung, während auf Landkreisebene ein Kreisjugendamt besteht. Die Dienst- bzw. Fachaufsicht obliegt meist den Bürgermeistern oder Landräten.

Aufgaben des Jugendamtes

Das Jugendamt erbringt im Rahmen der sozialen Dienstleistungen des Jugendschutz Jugendhilfeleistungen (z. B. Elterngeld, Kindergeld). Allgemeine Aufgaben der Jugendämter sind u. a. die Förderung von Jugendarbeit, die Jugendsozialarbeit, Hilfen zur Erziehung, die Kinderförderung sowie Beratungsangebote (z. B. zu Adoptionen).

Jugendschutz

Der Begriff Jugendschutz umschreibt allgemeine Regelungen zum Schutz von Kindern und Jugendlichen vor gesundheitlichen, sittlichen oder anderen Gefahren. In Deutschland sind Jugendschutzregelungen u. a. im Jugendarbeitsschutzgesetz, im Sozialgesetzbuch VIII und im Jugendschutzgesetz zu finden.

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