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Gerichtsvollzieher in Großpösna - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Obergerichtsvollzieherin Hultsch
12.32 km von Großpösna
Anschrift:Abtsdorfer Str. 30, 04552 Borna
Telefon:03433200426
Sprechzeiten:Mo 15-17 Uhr Mi 9-11 Uhr
(25)
Gerichtsvollzieher Hanke
12.32 km von Großpösna
Anschrift:Abtsdorfer Str. 30, 04552 Borna
Telefon:03433248702
Sprechzeiten:Di 12-14 Uhr Do 8:30-10:30 Uhr
(11)
Gerichtsvollzieher Goth
12.32 km von Großpösna
Anschrift:Abtsdorfer Str. 30, 04552 Borna
Telefon:03433243625
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Mi 10-12 Uhr
(3)
Gerichtsvollzieher Glatz
12.39 km von Großpösna
Anschrift:Abtsdorfer Str. 15, 04552 Borna
Telefon:034337882187
Sprechzeiten:Di 10:30-11:30 Uhr und 13-14:30 Uhr
(21)
Obergerichtsvollzieherin Kunze
12.46 km von Großpösna
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 04552 Borna
Telefon:034337469932
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10-12 Uhr
(20)
Gerichtsvollzieher Wunderlich
12.46 km von Großpösna
Anschrift:Johann-Sebastian-Bach-Str. 6, 04552 Borna
Telefon:03433207157
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10-12 Uhr
(24)
Obergerichtsvollzieher Klunker
12.71 km von Großpösna
Anschrift:Reichsstr. 18, 04552 Borna
Telefon:03433260855
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 9-11 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin May
16.33 km von Großpösna
Anschrift:Gebäude 1, Bahnhofstr. 5, 04668 Grimma
Telefon:03437926333
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 10-12 Uhr
(2)
Obergerichtsvollzieher Böhmer
16.33 km von Großpösna
Anschrift:Gebäude 1, Bahnhofstr. 5, 04668 Grimma
Telefon:03437914893
Sprechzeiten:Di 13-15 Uhr Do 10-12 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Göhler
17.56 km von Großpösna
Anschrift:Leisniger Str. 6, 04668 Grimma
Telefon:03437915046
Sprechzeiten:Di 8:30-10:30 Uhr Mi 15-17 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Großpösna? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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