Alltagshilfe in Leipzig im Branchenbuch
ViSoBlu im Branchenbuch Leipzig
Bogenweg 18, 04349 Leipzig
0179 7291253
Der Gewerbeeintrag ViSoBlu in Leipzig ist auf ortsdienst.de den folgenden Branchen zugeordnet: Alltagshilfe.
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Straße | Bogenweg 18 | |
PLZ, Ort | 04349 Leipzig | |
Koordinaten | 51.3871,12.4596 |
info@visoblu.de |
Leipzig ist die bevölkerungsreichste Stadt der neuen Bundesländer. Als "urbs Libzi" im 11. Jahrhundert eine erstmalige schriftliche Erwähnung findend, nahm die Stadt schon im Mittelalter eine...
mehrSie suchen Anschriften, Adressen und Telefonnummern aus der Kategorie Alltagshilfe in Leipzig? Kein Problem! Das Branchenbuch ortsdienst.de bietet schnell und übersichtlich genau die Daten, die Sie für Ihre Suche nach dem passenden Gewerbe ViSoBlu bzw. der passenden Firma ViSoBlu benötigen! Alle Informationen zu ViSoBlu in Leipzig, insbesondere Kontaktdaten, eine Karte sowie weitere Vorschläge zu Themen, die Sie interessieren könnten. Sie haben selbst ein Gewerbe aus der Kategorie Alltagshilfe? Dann nutzen Sie jetzt zahlreiche Vorteile von ortsdienst.de, präsentieren Sie Ihr Gewerbe im Internet und melden Sie sich jetzt an!
Insb. kranke und behinderte Menschen sind auf Hilfsmittel und Unterstützung im Alltag angewiesen. Damit soll ermöglicht werden, dass man seinen Alltag weitgehend normal bewältigen kann.
Dieses Fachgebiet beschäftigt sich insb. mit Hilfsmitteln für Menschen mit Behinderungen. Klassische Einsatzgebiete der Unterstützungstechnologie sind z. B. Rollstühle, Lifter und spezielle Computertechnologien.
Unternehmen, die auf Alltagshilfe spezialisiert sind, bieten u. a. Haushaltsreinigung, Gartenarbeit, Einkauf und ähnliche Dienstleistungen an. Ferner kann man Leistungen wie Spaziergänge, Unterhaltungen und z. T. weitere Freizeitangebote bei Alltagshilfe-Firmen buchen.
Der Begriff Barrierefreiheit beschreibt insb. die Gestaltung der baulichen Umwelt, die für Menschen mit Behinderung, ältere Menschen und gesunde Menschen gleichermaßen genutzt werden kann. Auch das barrierefreie Arbeiten am Computer u. ä. ist Teil der Barrierefreiheit.
Das Hilfsmittelverzeichnis der gesetzlichen Krankenversicherung listet solche Hilfsmittel auf, deren Kosten von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen werden müssen. Hilfsmittelgruppen sind z. B. Kommunikationshilfe, Krankenpflegeartikel und Prothesen.
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