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Gerichtsvollzieher in Hirschstein - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(39)
Obergerichtsvollzieher Eulitz
7.88 km von Hirschstein
Anschrift:Alexander-Puschkin-Platz 2e, 01587 Riesa
Telefon:03525633761
Fax:03525633067
Sprechzeiten:Mo 9-11 Uhr Do 14-16 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieher Scheffler
8.6 km von Hirschstein
Anschrift:Riesaer Str. 18, 01561 Bauda
Telefon:0352237837
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 8-9 Uhr
(0)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Riesa
8.92 km von Hirschstein
Anschrift:Lauchhammerstr. 10, 01591 Riesa
Telefon:0352574510
Fax:03525745111
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Obergerichtsvollzieher Weidel
9.01 km von Hirschstein
Anschrift:Elbweg 4, 01591 Riesa
Telefon:035257766034
Fax:035257766035
Sprechzeiten:Di 14-16 Uhr Do 10:30-12:30 Uhr
(1)
Gerichtsvollzieherin Kretzschmar
9.01 km von Hirschstein
Anschrift:Am Kutzscheinstein 2, 01591 Riesa
Telefon:03525739199
Fax:03525513440
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 13-16 Uhr
(16)
Obergerichtsvollzieher Borowitschka
9.01 km von Hirschstein
Anschrift:Fröbelstr. 50, 01609 Gröditz
Telefon:035263657883
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr und 15-17 Uhr
(21)
Obergerichtsvollzieher Wiesner-Pistorius
9.01 km von Hirschstein
Anschrift:Elbweg 4, 01591 Riesa
Telefon:03525513874
Fax:03525779513
E-Mail:verwaltung-p@agrie.justiz.sachsen.de
Sprechzeiten:Di 9:30-11:30 Uhr und 15-17 Uhr
(25)
Obergerichtsvollzieher Vollbarth
12.46 km von Hirschstein
Anschrift:Elbstr. 28, 01662 Meißen
Telefon:03521407683
Fax:03521476684
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 15-17 Uhr
(27)
Obergerichtsvollzieherin Kauffelt
12.64 km von Hirschstein
Anschrift:Martinstr. 11, 01662 Meißen
Telefon:035214070234
Fax:035214070235
Sprechzeiten:Di 10-12 Uhr und 14-16 Uhr
(0)
Obergerichtsvollzieherin Knäbel
12.64 km von Hirschstein
Anschrift:Martinstr. 11, 01662 Meißen
Telefon:03521404273
Fax:03521404263
Sprechzeiten:Di 9-11 Uhr und 16-18 Uhr
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Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Hirschstein? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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