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Lohnsteuerhilfe Ketzerbachtal

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Straße des Friedens 11, 04741 Roßwein
Telefon:03432240657
Fax:03432240949
E-Mail:annerose.brueckner@vlh.de
Anschrift:Erzweg 7, 09603 Großschirma
Telefon:0373247973
Fax:0373247974
E-Mail:andrea.windisch@vlh.de
Anschrift:Oschatzer Str. 12d, 04720 Döbeln
Telefon:03431571761
Fax:03431729826
E-Mail:thomas.dreissig@vlh.de
Anschrift:Roßweiner Str. 30, 04720 Döbeln
Telefon:03431711342
Fax:03431710223
E-Mail:veronika.drescher@vlh.de
Anschrift:Großenhainer Str. 52a, 01662 Meißen
Telefon:03521738636
Fax:03521710770
E-Mail:petra.unger-gottschlich@vlh.de
Anschrift:Knappensteig 9, 01665 Klipphausen
Telefon:01636410225
E-Mail:anja.feder@vlh.de
Anschrift:Dresdner Str. 53, 01640 Coswig
Telefon:035235357873
Fax:035235357874
E-Mail:heike.jahn@vlh.de
Anschrift:Hauptstr. 38, 01640 Coswig
Telefon:01734483193
E-Mail:barbara.hahnel@vlh.de
Anschrift:Dr. Scheider-Str. 20, 01589 Riesa
Telefon:03525630030
Fax:03525518457
E-Mail:sabine.buske@vlh.de
Anschrift:Alexander-Puschkin-Platz 2e, 01587 Riesa
Telefon:035257787930
E-Mail:annett.liehr@vlh.de
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FAQ und Ratgeber Lohnsteuerhilfe
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Lohnsteuerhilfe in Ketzerbachtal? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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