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Pressestellen in Niederau - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(0)
Pressestelle Niederau
0.53 km von Niederau
Anschrift:Rathenaustr. 4, 01689 Niederau
Telefon:0352433360
Fax:03524333623
E-Mail:post@gemeinde-niederau.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-11:30 Uhr
Di 9-11:30 Uhr und 13-18 Uhr
Do 8:30-11:30 Uhr und 13-15:30 Uhr
(1)
Pressestelle Landkreis Meißen
4.32 km von Niederau
Anschrift:Brauhausstr. 21, 01662 Meißen
Telefon:035217257013
Fax:035217257010
E-Mail:presse@kreis-meissen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Niederau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Pressestelle Weinböhla
2.28 km von Niederau
Anschrift:Rathausplatz 2, 01689 Weinböhla
Telefon:03524334325
Fax:03524334333
E-Mail:gemeinde@weinboehla.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Fr 9-12 Uhr, Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr, Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Pressestelle Meißen
5.44 km von Niederau
Anschrift:Markt 1, 01662 Meißen
Telefon:03521467207
Fax:03521467281
E-Mail:presse@stadt-meissen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Di 14-18 Uhr
(0)
Pressestelle Coswig
6 km von Niederau
Anschrift:Karrasstr. 2, 01640 Coswig
Telefon:0352366732
Fax:0352366709
E-Mail:tranberg@stadt.coswig.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Priestewitz
8.6 km von Niederau
Anschrift:Staudaer Str. 1, 01561 Priestewitz
Telefon:03522511410
Fax:03522511414
E-Mail:gemeinde@priestewitz.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr sowie Di 9-12 Uhr und 13-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13-16 Uhr
(0)
Pressestelle Moritzburg
9.53 km von Niederau
Anschrift:Schlossallee 22, 01468 Moritzburg
Telefon:0352078530
Fax:03520785350
E-Mail:rathaus@moritzburg.de
Öffnungs­zeiten:Di 9-12 Uhr und 14-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 14-16 Uhr Fr 9-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Niederau
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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