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Tiefbauämter in Dorfhain - Öffnungszeiten

Info zu Tiefbauamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Weißeritzstr. 7, 01744 Dippoldiswalde
Telefon:035015153201
E-Mail:buergerbuero.pirna@landratsamt-pirna.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Dorfhain

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(1)
Tiefbauamt
27.47 km von Dorfhain
Anschrift:Markt 17-19, 01454 Radeberg
Telefon:03528450280
Fax:03528450100
E-Mail:info@stadt-radeberg.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr Di 9-12 Uhr und 13:30-18 Uhr Do 9-12 Uhr und 13:30-16 Uhr
(2)
Tiefbauamt
30.94 km von Dorfhain
Anschrift:Goethestraße 28, 01896 Pulsnitz
Telefon:0359558610
Fax:035955861109
E-Mail:post@pulsnitz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Tiefbauamt
31.91 km von Dorfhain
Anschrift:Weberstraße 22, 02730 Ebersbach-Neugersdorf
Telefon:03586763250
Fax:03586763190
E-Mail:bauamt@ebersbach-neugersdorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Bahnhofstraße 4, 02625 Bautzen
Telefon:03591525166114
Fax:0
E-Mail:sta@lra-bautzen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(15)
Straßen- und Tiefbauamt
35.05 km von Dorfhain
Anschrift:St. Petersburger Straße 9, 01069 Dresden
Telefon:03514884301
Fax:03514884375
E-Mail:strassen-tiefbauamt@dresden.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Tiefbauamt

Das Tiefbauamt ist ein Teil der kommunalen Bauverwaltung. Im Gegensatz zur Tiefbaubehörde ist das Hochbauamt regelmäßig für Baumaßnahmen über der Erdoberfläche (insb. Gebäude) zuständig.

Zuständigkeitsbereiche des Tiefbauamtes

Das Tiefbauamt verwaltet und organisiert Aufgaben des Tiefbaus. Dazu zählen u. a. der Straßen- und Wegebau, der Erdbau sowie Tunnel- und Kanalbau.

Straßen- und Wegebau

Das Tiefbauamt ist normalerweise für den Bau von Verkehrswegen, auch von Brücken, zuständig. Demnach ist die Tiefbaubehörde vielerorts mit Aufgaben des Straßenbauamtes betraut. Die Straßenerhaltung und das Beseitigen von Schlaglöchern sind bedeutsam für die Arbeit des Tiefbauamts.

Tunnelbau

Das kommunale Tiefbauamt ist normalerweise für die Verwaltung von Tiefbaumaßnahmen wie  Tunnelbauten verantwortlich. Insbesondere für Verkehrs- und Versorgungseinrichtungen sind Tunnelbaumaßnahmen erforderlich.

Kanalbau

Neben Straßenbauarbeiten (z. B. Beseitigen von Schlaglöchern) werden regelmäßig Kanalbauarbeiten vom Tiefbauamt koordiniert. Dies betrifft insbesondere Maßnahmen zur Rohrverlegung, die der Entwässerung von Schmutz- und Regenwasser dienen.

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