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Pressestellen in Lauenburg/Elbe - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Lauenburg/Elbe
0.6 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Amtsplatz 6, 21481 Lauenburg/Elbe
Telefon:041535909103
Fax:041535909199
E-Mail:info@lauenburg-elbe.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Herzogtum Lauenburg
38.99 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Barlachstr. 2, 23909 Ratzeburg
Telefon:045418542353
Fax:0
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Lauenburg/Elbe

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


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Pressestelle Samtgemeinde Scharnebeck
9.34 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Marktplatz 1, 21379 Scharnebeck
Telefon:041369070
Fax:0413690735
E-Mail:rathaus@scharnebeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr sowie Do 14-18 Uhr
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Pressestelle Boitzenburg/Elbe
11.57 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Kirchplatz 1, 19252 Boitzenburg/Elbe
Telefon:03884762629
Fax:03884762588
E-Mail:harald.jaeschke@boizenburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Adendorf
12.55 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Rathausplatz 14, 21365 Adendorf
Telefon:0413198090
Fax:04131980955
E-Mail:info@adendorf.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Amt Büchen
12.67 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Amtsplatz 1, 21514 Büchen
Telefon:0415580090
Fax:041558009999
E-Mail:info@gemeinde-buechen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
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Pressestelle Samtgemeinde Elbmarsch
12.9 km von Lauenburg/Elbe
Anschrift:Elbuferstr. 98, 21436 Marschacht
Telefon:0417690990
Fax:04176909944
E-Mail:poststelle@sg-elbmarsch.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12:30 Uhr sowie Di 14-17 Uhr und Do 14-18:30 Uhr
Mi geschlossen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Pressestelle Lauenburg/Elbe
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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