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Ausländerbehörden in Bosau - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Lübecker Str. 41, 23701 Eutin
Telefon:04521788360
Fax:04521788292
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-oh.de
Sprechzeiten:montags und mittwochs in der Zeit von 8-12 und 13:30 - 15:30 Uhr sowie freitags in der Zeit von 8-12 Uhr
Öffnungs­zeiten:nur nach vorheriger Terminvereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Bosau

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(61)
Ausländerbehörde Kreis Plön
8.74 km von Bosau
Anschrift:Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön
Telefon:045227430
Fax:0452274395120
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-ploen.de
Öffnungs­zeiten:Persönliche Vorsprachen nur nach vorheriger Terminvereinbarung
(24)
Ausländerbehörde
20.78 km von Bosau
Anschrift:Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand
Telefon:04503807172
Fax:04503807211
E-Mail:info@timmendorfer-strand.org
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo+Do 14-17 Uhr
Mi geschlossen
Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:045519510
Fax:04551951111
E-Mail:info@segeberg.sh-kommunen.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr.
Mittwochs geschlossen.
(56)
Ausländerbehörde
28.4 km von Bosau
Anschrift:Königstraße 49 - 57, 23552 Lübeck
Telefon:0451115
E-Mail:auslaenderbehoerde@luebeck.de
Öffnungs­zeiten:Mo. 08:00 - 14:00 Uhr
Di. 08:00 - 14:00 Uhr
Mi. geschlossen
Do. 08:00 - 12:00 Uhr; 14:00 - 18:00 Uhr
Fr. 08:00 - 12:00 Uhr
Anschrift:Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:045311601820
Fax:045311601211
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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