Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lübecker Str. 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 04521788322 |
Fax: | 0452178896322 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Kronsforder Allee 2-6, 23560 Lübeck |
Telefon: | 0451115 |
Fax: | 04511224059 |
E-Mail: | schuleundsport@luebeck.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 17/18, 24306 Plön |
Telefon: | 04522743208 |
Fax: | 0452274395208 |
E-Mail: | schulamt@kreis-ploen.de |
Anschrift: | Lübecker Str. 9, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 045519640 |
Fax: | 04551964111 |
E-Mail: | info@badsegeberg.de |
Anschrift: | Hamburger Str. 30, 23795 Bad Segeberg |
Telefon: | 0115 |
Fax: | 0455195199111 |
E-Mail: | Kontaktformular auf Website |
Anschrift: | Bürgermeister-Haupt-Straße 48 , 23966 Wismar |
Telefon: | 038413265880 |
Fax: | 038413265881 |
E-Mail: | info@ksb-nwm.de |
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Sierksdorf liegt im Kreis Ostholstein und ist ein früheres Fischerdorf. Bekannt ist Sierksdorf vor allem durch den Vergnügungspark "Hansa-Park". Sehenswert ist das 1991 gegründete "Erste Deutsche...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Sportämter sind vielerorts gemeinsam mit Schulämtern der kommunalen Verwaltung angeschlossen. Insbesondere Sportvereine und Sportanlagen stellen Arbeitsschwerpunkte der Sportbehörden dar.
Sportämter sind insbesondere für die Vergabe von Sportstätten (z. B. Sporthallen, Sportplätze) zuständig. Die Betreuung der regional ansässigen Sportvereine sowie Beratungsmöglichkeiten zu Sportangeboten sind Aufgaben der Sportverwaltung.
Die Verwaltung der Sportanlagen ist bedeutsam für die Arbeit des Sportamts. Zu Sportanlagen zählen u. a. Stadien, Sportplätze, Frei- und Hallenbäder, Eissportanlagen und Sporthallen.
Die Vergabe von öffentlichen Sportanlagen ist eine Hauptaufgabe des Sportamtes. Dies betrifft gedeckte Sportstätten (Turnhallen, Schulsporthallen etc.) und ungedeckte Sportanlagen (z. B. Großspielfelder, Sportplätze). Die Nutzung können in der Regel Sportvereine oder Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit o. ä. beantragen.
Das Sportamt ist u. a. für die Beratung und Betreuung von Sportvereinen im regionalen Zuständigkeitsbereich verantwortlich. Man kann sich als Verein oder Bürger allgemein beim Sportamt über Sportangebote (z. B. Vereine, Sportstätten) informieren.
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