Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Lübecker Str. 41, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217880 |
Fax: | 04521788597 |
E-Mail: | info@kreis-oh.de |
Anschrift: | Markt 1, 23701 Eutin |
Telefon: | 045217930 |
Fax: | 04521793100 |
E-Mail: | poststelle@eutin.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Am Bürgerhaus 2, 23683 Scharbeutz |
Telefon: | 045037709601 |
Fax: | 04503770987 |
E-Mail: | info@gemeinde-scharbeutz.de |
Anschrift: | Am Markt 1, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 04561619431 |
Fax: | 04561619328 |
E-Mail: | info@neustadt-holstein.de |
Anschrift: | Strandallee 42, 23669 Timmendorfer Strand |
Telefon: | 04503807123 |
Fax: | 04503807211 |
E-Mail: | info@timmendorfer-strand.org |
Anschrift: | Poststraße 1, 23623 Ahrensbök |
Telefon: | 04525495130 |
Fax: | 04525495230 |
E-Mail: | info@ahrensboek.de |
Anschrift: | Bäderstraße 19, 23626 Ratekau |
Telefon: | 04504803650 |
Fax: | 045048039650 |
E-Mail: | info@ratekau.de |
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Süsel grenzt nördlich an Eutin und befindet sich am Süseler See. Die Süseler Schanze als Rest einer früheren Burg und die Wasserski-Anlage zählen zu den wohl bekanntesten Attraktionen des Ortes.
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Das Hochbauamt ist ein kommunales Amt als Teil der lokalen Ortsverwaltung. In kleineren Orten ist das Bauamt allgemein für Hoch- und Tiefbaumaßnahmen verantwortlich, in Städten unterscheidet man regelmäßig zwischen Hochbau- und Tiefbauämtern.
Das Bauamt ist normalerweise für die allgemeine Bauverwaltung, bauliche Genehmigungsverfahren und Bauberatungen zuständig. Des Weiteren werden meist öffentliche Bauvorhaben in der Baubehörde verwaltet.
Wenngleich umgangssprachlich oft das Bauamt als Bauaufsicht bezeichnet wird, ist eine Unterscheidung zwischen beiden Behörden gängig. Dies soll eventuelle Interessenskonflikte vermeiden, da sich die Bauaufsichtsbehörde normalerweise mit den hoheitlichen Aufgaben des Baurechts auseinandersetzt.
Die Baubehörde ist allgemein für Baugenehmigungsverfahren zuständig. Hierbei werden Bauanträge bearbeitet und Bauberatungen durchgeführt. Baugenehmigungen sind u. a. für Gebäudeabrisse, Neubauten und Umbaumaßnahmen notwendig.
Die Bauleitplanung wird normalerweise von einer Abteilung der kommunalen Bauverwaltung wahrgenommen. Sie dient der städtebaulichen Entwicklung. Im Rahmen der Bauleitplanung werden u. a. Bebauungs- und Flächennutzungspläne erstellt.
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