Aktuelle Adressen, Kontakte, Öffnungszeiten und Telefonnummern von Ämtern, Behörden, Gewerben. Angebote aus Freizeit, Kultur, Tourismus, Sport, Verein uvm.!
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Anschrift: | Pastor-Dr.-Fuchs-Weg 2, 23701 Süsel |
Telefon: | 045248488 |
E-Mail: | kindergarten-suesel@web.de |
Anschrift: | Dorfstraße 1, 23701 Süsel |
Telefon: | 04529274 |
E-Mail: | info@kinderschutzbund.de |
Anschrift: | Schmiedestraße 6, 23683 Scharbeutz |
Anschrift: | Am Kirchberg 2, 23683 Gleschendorf |
Telefon: | 04524709914 |
Fax: | 04524709916 |
E-Mail: | kiga-gleschendorf@t-online.de |
Anschrift: | Am Kaiserholz 24, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 0456116580 |
Fax: | 045615281690 |
E-Mail: | kita_kaiserholz@neustadt-holstein.de |
Anschrift: | Burgstraße 16, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 045618778 |
Fax: | 0456117999 |
Anschrift: | Rosenstraße 11, 23730 Neustadt in Holstein |
Telefon: | 0456117999 |
Fax: | 045618778 |
Süsel grenzt nördlich an Eutin und befindet sich am Süseler See. Die Süseler Schanze als Rest einer früheren Burg und die Wasserski-Anlage zählen zu den wohl bekanntesten Attraktionen des Ortes.
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Ein Kindergarten ist eine öffentlich oder privat über einen Verein geführte Einrichtung zur Betreuung und Förderung der Entwicklung von Kindern im Vorschulalter.
Der Kindergarten bzw. die KITA erfüllt mit seiner sozialpädagogischen Ausrichtung zugleich einen Erziehungs-, Bildungs- und Betreuungsauftrag Den Kindern sollen über das familiäre Umfeld hinaus eine große Vielfalt von Bildungsmöglichkeiten angeboten werden.
Bereits 1780 wurde in Deutschland ein erster Kindergarten eröffnet. Die industrielle Revolution und damit verbundene Landflucht führte zur Auflösung von Großfamilien und damit zu Betreuungsproblemen für Kinder. Ab 1828 entstand eine Vielzahl von Kindergärten, wobei u.a. Pestalozzi und Fröbel einen großen Anteil an den Inhalten der Vorschulerziehung hatten.
Seit 1996 gibt es in Deutschland nach dem Kinder- und Jugendhilfegesetz einen Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz bzw. KITA-Platz. Das betrifft Kinder vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zur Einschulung. In einigen Bundesländern existieren weitergehende oder einschränkende Rechtsbestimmungen.
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