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Pressestellen in Schönkirchen - Öffnungszeiten

Info zu Pressestelle: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

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Pressestelle Amt Schrevenborn
3.68 km von Schönkirchen
Anschrift:Dorfplatz 2, 24226 Heikendorf
Telefon:04312409901
Fax:04312409600
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 9-12 Uhr
Di 9-12 Uhr und 14-16 Uhr
Do 9-12 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Pressedienst Landkreis Plön
23.71 km von Schönkirchen
Anschrift:Hamburger Str. 17-18, 24306 Plön
Telefon:04522743475
Fax:0452274395475
E-Mail:gremienbuero@kreis-ploen.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Schönkirchen

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Pressestelle Kiel
6.06 km von Schönkirchen
Anschrift:Fleethörn 9, 24103 Kiel
Telefon:04319011007
Fax:043190162507
E-Mail:presse@kiel.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Pressestelle Schwentinental
6.18 km von Schönkirchen
Anschrift:Theodor-Storm-Platz 1, 24223 Schwentinental
Telefon:043078110
Fax:04307811201
E-Mail:info@schwentinental.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8:30-12:30 Uhr Di 7-12:30 Uhr Do 8:30-12:30 Uhr und 14-18 Uhr
(1)
Pressestelle Altenholz
7.64 km von Schönkirchen
Anschrift:Allensteiner Weg 2-4, 24161 Altenholz
Telefon:043132010
Fax:04313201145
E-Mail:info@altenholz.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(0)
Pressestelle Kronshagen
8.91 km von Schönkirchen
Anschrift:Kopperpahler Allee 5, 24119 Kronshagen
Telefon:043158660
Fax:04315866200
E-Mail:info@kronshagen.de
Öffnungs­zeiten:Mo 8-13 Uhr Di 7-12 Uhr Do 7-12 Uhr und 13-18 Uhr Fr 8-12 Uhr
(0)
Pressestelle Amt Molfsee
11.28 km von Schönkirchen
Anschrift:Mielkendorfer Weg 2, 24113 Molfsee
Telefon:0431650090
Fax:0431650914
E-Mail:info@molfsee.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 7-12 Uhr und 14-18 Uhr
Do 7-12 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Pressestelle Schönkirchen
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Pressestelle

Die Pressestelle ist eine Einrichtung zur Öffentlichkeitsarbeit, die neben Behörden auch Verbänden und Unternehmen zugeordnet sein kann. Auf ortsdienst.de sind kommunale Pressestellen verzeichnet.

Zuständigkeiten der Pressestelle

Die Hauptaufgabe der Pressestelle besteht in der Öffentlichkeitsarbeit. Wichtig sind beispielsweise regelmäßige Veröffentlichungen und Mitteilungen zu aktuellen Ereignissen. Zudem fungiert die Pressestelle (insb. der Pressesprecher) regelmäßig als Ansprechpartner für Medienvertreter.

Amt für Öffentlichkeitsarbeit

Die Pressestelle heißt vielerorts Amt für Öffentlichkeitsarbeit, sodass die Informationsweitergabe von kommunalen Angelegenheiten für die Bürger als wichtigste Aufgabe anzusehen ist. Wesentliche Bestandteile der kommunalen Öffentlichkeitsarbeit sind u. a. das Social Media-Management, das Verfassen von amtlichen Mitteilungen und die redaktionelle Betreuung des örtlichen Webauftritts.

Amtsblatt und Internetredaktion

Amtliche Mitteilungen umfassen u. a. Ergebnisse und Protokolle der Sitzungen von kommunalen Gremien oder aktuelle Informationen zu kommunalen (Gebühren-)Satzungen. Die amtlichen Mitteilungen werden regelmäßig im kommunalen Amtsblatt veröffentlicht. Dieses ist vielerorts über die kommunale Website zugänglich. Die redaktionelle Betreuung der städtischen Website oder Social Networks ist inzwischen wichtiger Bestandteil der kommunalen Pressearbeit.

Amtlicher Presseausweis

Die Pressestelle ist zwar als Ansprechpartner für Presse- und Medienvertreter zuständig, stellt aber keine amtlichen Presseausweise aus. Stattdessen sind einschlägige Organisationen (z. B. Deutscher Journalistenverband DJV) zur Ausstellung von Presseausweisen angehalten.

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