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Ausländerbehörden in Schacht-Audorf - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg
Telefon:043312021260
Fax:04331202502
E-Mail:info@kreis-rd.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Geschäftszeiten:
Mo+Fr 8-12 Uhr
Di 8-12 Uhr und 14-17:30 Uhr
Mi 7:15-12 Uhr
Do 8-12 Uhr und 14-16 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Schacht-Audorf

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(77)
Ausländerbehörde Kreis Schleswig-Flensburg
24.97 km von Schacht-Audorf
Anschrift:Flensburger Straße 7, 24837 Schleswig
Telefon:04621870
Fax:0462187626
E-Mail:kreis@schleswig-flensburg.de
Öffnungs­zeiten:nach Terminvereinbarung
(146)
Ausländerbehörde
27.32 km von Schacht-Audorf
Anschrift:Stresemannplatz 5, 24103 Kiel
Telefon:0431115
Fax:043190162189
E-Mail:Zuwanderungsabteilung@kiel.de
Öffnungs­zeiten:Nur nach vorheriger Terminabsprache
(51)
Ausländerbehörde
32.22 km von Schacht-Audorf
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219420
Fax:0
E-Mail:auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13.00-15.00 Uhr(nur für schulpflichtige Kinder), Di und Do 8.30-12.00 Uhr, Do 14.30-17.30 Uhr
(48)
Ausländerbehörde Kreis Dithmarschen
41.48 km von Schacht-Audorf
Anschrift:Stettiner Straße 30, 25746 Heide
Telefon:0481971245
Fax:0481971499
E-Mail:info@dithmarschen.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 8-12 Uhr, Do 14-17 Uhr
(75)
Ausländerbehörde Kreis Steinburg
45.13 km von Schacht-Audorf
Anschrift:Viktoriastr. 16-18, 25524 Itzehoe
Telefon:0482169829
Fax:0482169356
E-Mail:abh@steinburg.de
Öffnungs­zeiten:Allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8-12 hr sowie Mi 14:30-15:45 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde Schacht-Audorf
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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