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Gerichtsvollzieher in Windeby - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Reeperbahn 45-47, 24340 Eckernförde
Telefon:043517153
Fax:04351715480
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Königstr. 17, 24768 Rendsburg
Telefon:043311390
Fax:04331139200
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Windeby
(19)
Obergerichtsvollzieher Zimmermann
17.89 km von Windeby
Anschrift:Mölken 66, 24866 Busdorf
Telefon:0462121490
Fax:046189434
Sprechzeiten:Mo 10-11 Uhr Mi 11-12 Uhr
Anschrift:Lollfuß 78, 24837 Schleswig
Telefon:04621200849
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
Sprechzeiten:Di+Do 16-17 Uhr
Anschrift:Lollfuß 78, 24837 Schleswig
Telefon:04621301075
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
Sprechzeiten:Mo 15-16 Uhr, Do 16-17 Uhr
Anschrift:Lollfuß 78, 24837 Schleswig
Telefon:04622188819
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
Sprechzeiten:Mo+Di 16-17 Uhr
Anschrift:Lollfuß 78, 24837 Schleswig
Telefon:04621957943
E-Mail:verwaltung@ag-schleswig.landsh.de
Sprechzeiten:Mo 11-12 Uhr, Mi 14-15 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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