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Anschrift: | Moltkestraße 22-26, 24837 Schleswig |
Telefon: | 046218100 |
Fax: | 0462181050 |
E-Mail: | gesundheitsamt@schleswig-flensburg.de |
Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!
Anschrift: | Damm 8, 25813 Husum |
Telefon: | 04841670 |
Fax: | 0484167894415 |
E-Mail: | gesundheitsamt@nordfriesland.de |
Anschrift: | Norderstraße 58-60, 24939 Flensburg |
Telefon: | 0461852600 |
Fax: | 0461852819 |
E-Mail: | gesundheitsdienste@flensburg.de |
Anschrift: | Kaiserstraße 8, 24768 Rendsburg |
Telefon: | 043312020 |
Fax: | 04331202565 |
E-Mail: | info@kreis-rd.de |
Anschrift: | Esmarchstr. 50, 25746 Heide |
Telefon: | 0481971356 |
Fax: | 0481971499 |
E-Mail: | info@dithmarschen.de |
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Im Jahre 1406 fand Sollerup erstmals in einer Urkunde Erwähnung. Die Gemeinde liegt an der Mündung der Jerrisbek in die Treene. Die Solleruper Wassermühle, schon anno 1500 schriftlich dokumentiert, ist...
mehrAchtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos
Das Gesundheitsamt stellt eine wichtige Verwaltungseinheit des deutschen Gesundheitswesens dar. Unterschieden wird zwischen staatlichen und kommunalen Gesundheitsämtern. In den meisten Bundesländern sind Gesundheitsbehörden auf Landkreisebene angesiedelt.
Das deutsche Gesundheitssystem kümmert sich um die Beziehungen zwischen Leistungserbringern, Versicherungen und Versicherten. Die Gesundheitsämter haben als Regulierungs- und Überwachungsstellen eine wichtige Funktion im Gesundheitssystem Deutschlands.
Die Gesundheitsbehörden haben vielfältige Aufgaben, von denen die amts- und jugendärztlichen Dienste neben Gesundheitsberatungen hervorzuheben sind. Auch die Durchführung des Infektionsschutzgesetzes sowie die Hygieneüberwachung stellen wesentliche Zuständigkeitsbereiche dar.
Neben überwachenden und beratenden Aufgaben (z. B. Schwangeren- und Schwangerenkonfliktberatung) nimmt das Gesundheitsamt im Allgemeinen spezielle Gesundheitsdienste wahr. Zu benennen sind u. a. der amtsärztliche, kinder- und jugendärztliche sowie der sozialpsychiatrische Dienst.
Die hygienische Überwachungen von öffentlichen Einrichtungen ist eine wesentliche Aufgabe des Gesundheitsamtes. Insbesondere medizinische, Gemeinschafts- und Pflegeeinrichtungen (z. B. Krankenhäuser, Kindertagesstätten, Hallenbäder) unterliegen strengen hygienischen Standards.
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