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Grünflächenämter in Hüttblek - Öffnungszeiten

Info zu Grünflächenamt: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(23)
Naturschutzbehörde des Kreises Segeberg
18.41 km von Hüttblek
Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:0115
Fax:0455195199111
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Öffnungs­zeiten:allgemeine Öffnungszeiten:
Mo-Fr 8:30-12 Uhr sowie Mo-Do 14-16 Uhr
sowie nach Vereinbarung
Weitere Behörden in der Nähe von Hüttblek

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(0)
Grünflächenamt
16.48 km von Hüttblek
Anschrift:Rathausplatz 1, 25451 Quickborn
Telefon:041066110
Fax:04106611400
E-Mail:info@quickborn.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:045311600
E-Mail:info@kreis-stormarn.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(1)
Grünflächenamt Amt Hörnerkirchen
20.62 km von Hüttblek
Anschrift:Am Markt 1, 25355 Barmstedt
Telefon:04123681220
Fax:04123681260
E-Mail:info@stadt-barmstedt.de
Öffnungs­zeiten:Mo+Do 8-12:30 Uhr und 13:30-16 Uhr
Di 8-12:30 Uhr und 13:30-18 Uhr
Fr 8-12:30 Uhr
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219420
Fax:0432145970
E-Mail:stadt@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo-Fr 9-12 Uhr sowie Do 14:30-17:30 Uhr
Anschrift:Hauptstraße 60, 25462 Rellingen
Telefon:0410179720
Fax:041017972248
E-Mail:info@amt-pinnau.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Do, Fr 8:30-13 Uhr
Di 8:30-13 Uhr und 14-18 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Grünflächenamt Hüttblek
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Grünflächenamt

Das Grünflächenamt (auch: Gartenbauamt, Amt für Naturschutz bzw. Stadtgrün) ist entsprechend der kommunalen Gesetze und Verordnungen für die bautechnische und gärtnerische Betreuung von Grünanlagen verantwortlich.

Aufgaben des Grünflächenamtes

Im Wesentlichen ist das Grünflächenamt mit der Pflege und bautechnischen Instandhaltung von öffentlichen Freiflächen (Parkanlagen, Grünstreifen, Spielplätzen etc.) betraut. Dies umfasst u. a. Grünschnitt- und Mäharbeiten, Reinigungsmaßnahmen, Baumkontrollen und die Wartung von Spielgeräten auf Spielplätzen. Vielerorts übernimmt das Grünflächenamt auch Aufgaben der Friedhofsverwaltung, sofern kein örtliches Friedhofsamt besteht.

Landschaftsbauliche Maßnahmen

Baumaßnahmen an öffentlichen Plätzen (z. B. Parkanlagen, Sportplätze, Spielplätze) sind regelmäßig Aufgabe des Grünflächenamtes. Insbesondere in Parkanlagen sind landschaftsgärtnerische Maßnahmen notwendig, die z. B. das Anlegen von Wegen und Beeten erfordern.

Instandhaltung der Straßenbegrünung

Vielerorts sind Straßen und öffentliche Wege mit Grünstreifen oder Bäumen versehen. Dieses öffentliche Stadtgrün erfordert entsprechende Maßnahmen, zu denen die Rasenpflege, Baumkontrollen und Baumpflegemaßnahmen (Rückschnitte etc.) zählen.

Pflege von Grünanlagen und Spielplätzen

Grünanlagen wie Parks und Spielplätze erfordern regelmäßige Pflegemaßnahmen, die vom Grünflächenamt eingeleitet bzw. durchgeführt werden. Zum Beispiel sind Reinigungsarbeiten von Wegen, Sandwechsel auf Kinderspielplätzen und Mäharbeiten vorzunehmen.

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