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Ausländerbehörden in Stuvenborn - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

Anschrift:Hamburger Straße 30, 23795 Bad Segeberg
Telefon:045519510
Fax:04551951111
E-Mail:info@segeberg.sh-kommunen.de-mail.de
Öffnungs­zeiten:Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag: 8.30 bis 12.00 Uhr.
Dienstag und Donnerstag auch 14.00 bis 16.00 Uhr.
Mittwochs geschlossen.
Weitere Behörden in der Nähe von Stuvenborn

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(85)
Ausländerbehörde des Kreises Stormarn
17.52 km von Stuvenborn
Anschrift:Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:045311601820
Fax:045311601211
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
(51)
Ausländerbehörde
25.91 km von Stuvenborn
Anschrift:Großflecken 59, 24534 Neumünster
Telefon:043219420
Fax:0
E-Mail:auslaenderbehoerde@neumuenster.de
Öffnungs­zeiten:Mo 13.00-15.00 Uhr(nur für schulpflichtige Kinder), Di und Do 8.30-12.00 Uhr, Do 14.30-17.30 Uhr
(123)
Ausländerbehörde Kreis Pinneberg
30.31 km von Stuvenborn
Anschrift:Kurt-Wagener-Str. 11, 25337 Elmshorn
Telefon:0412145020
E-Mail: info@kreis-pinneberg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kümmellstr. 7, 20249 Hamburg
Telefon:040428042981
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schloßstr. 60, 22041 Hamburg
Telefon:040115
E-Mail:bezirksamt@wandsbek.hamburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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