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Gerichtsvollzieher in Bargfeld-Stegen - Öffnungszeiten & Kontakt

Info zu Gerichtsvollzieher: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(41)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Ahrensburg
10.85 km von Bargfeld-Stegen
Anschrift:Königstr. 11, 22926 Ahrensburg
Telefon:041025190
Fax:04102519199
E-Mail:verwaltung@ag-ahrensburg.landsh.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(30)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Reinbek
28.8 km von Bargfeld-Stegen
Anschrift:Parkallee 6, 21465 Reinbek
Telefon:040727590
Fax:04072759123
E-Mail:verwaltung@ag-reinbek.landsh.de
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
Weitere Behörden in der Nähe von Bargfeld-Stegen
(2)
Obergerichtsvollzieher Scheuch (Bezirk 601)
14.04 km von Bargfeld-Stegen
Anschrift:Meiendorfer Mühlenweg 16b, 22393 Hamburg
Telefon:0406789603
Sprechzeiten:Di, Do, Fr 8:30-9:30 Uhr
(38)
Gerichtsvollzieherverteilerstelle AG Norderstedt
14.08 km von Bargfeld-Stegen
Anschrift:Rathausallee 80, 22850 Norderstedt
Telefon:040526060
Fax:04052606222
E-Mail:Kontaktformular auf Website
Sprechzeiten:bitte telefonisch erfragen
(11)
Obergerichtsvollzieher Prange (Bezirk 10)
14.62 km von Bargfeld-Stegen
Anschrift:von Suppé-Str. 20b, 22145 Hamburg
Telefon:04067045262
Fax:04067045264
Sprechzeiten:Mo-Mi 15-16 Uhr
Do-Fr 8-9 Uhr
(4)
Obergerichtsvollzieherin Bruhn (Bezirk 14)
18.05 km von Bargfeld-Stegen
Anschrift:Holtkoppel 29, 22415 Hamburg
Telefon:04057129866
Fax:04053206573
Sprechzeiten:Mo 14-15 Uhr
Di-Do 8-9 Uhr
(29)
Gerichtsvollzieher Bruhn (Bezirk 15)
18.21 km von Bargfeld-Stegen
Anschrift:Schäferhofstieg 7, 22415 Hamburg
Telefon:04052952862
Fax:04053206573
Sprechzeiten:Di-Do 8:30-9:30 Uhr
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

Für die Richtigkeit der hier aufgeführten Informationen wird keine Haftung übernommen. Bitte beachten Sie zusätzlich unsere AGB.

FAQ und Ratgeber Gerichtsvollzieher
FAQ
 

Sie haben weitere Fragen betreffend der Institution Gerichtsvollzieher in Bargfeld-Stegen? Sie interessieren sich für wichtige Details und Informationen, benötigen Hilfestellung oder Ratschläge? Antworten finden Sie hier!

zu den FAQ
Gerichtsvollzieher

Als Justizbeamter ist es die Hauptaufgabe des Gerichtsvollziehers, Vollstreckungstitel zwangsweise zu vollziehen. Rechtlich ist der Gerichtsvollzieher als Vollstreckungsorgan anzusehen.

Pfänden beweglicher Gegenstände

Gerichtsvollzieher sind allgemein dafür zuständig, innerhalb des zugewiesenen Amtsgerichtsbezirks die titulierten Geldforderungen beizutreiben. Sofern dies nicht möglich ist, sind bewegliche Vermögensgegenstände zu pfänden bzw. zu beschlagnahmen. Dazu zählen u. a. Bargeld, Schmuck und Kraftfahrzeuge.

Rechtsgrundlage des Gerichtsvollzieherwesens

Primär ist die Tätigkeit des Gerichtsvollziehers durch das Gerichtsverfassungsgesetz und die Zivilprozessordnung geregelt. Ferner gelten Gerichtsvollzieher-Ordnungen und Geschäftsanweisungen für Gerichtsvollzieher durch die einzelnen Bundesländer.

Zuständigkeitsbereich des Gerichtsvollziehers

Die Zuständigkeiten des Gerichtsvollziehers sind regional vom jeweiligen Amtsgericht abhängig. Da Gerichtsvollzieher regelmäßig als Rechtspflegeorgane den Amtsgerichten zugeordnet sind, ist der Zuständigkeitsbereich innerhalb des Amtsgerichtsbezirks zu finden.

Pfandsiegel

Sofern eine Pfändung notwendig geworden ist, sind die gepfändeten Gegenstände mit einem Pfandsiegel zu versehen. Pfandsiegel tragen normalerweise den Namen des Amtsgerichts, dem der Gerichtsvollzieher angehört.

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