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Lohnsteuerhilfe Großhansdorf

Info zu Lohnsteuerhilfe: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden

Anschrift:Königsberger Str. 6, 22952 Lütjensee
Telefon:0415470202
Fax:0415475321
E-Mail:bettina.zacharias@vlh.de
Anschrift:Theodor-Storm-Str. 6, 22941 Bargteheide
Telefon:04532268544
E-Mail:mirco.preuss@vlh.de
Anschrift:Bahnhofstr. 25, 22956 Grönwohld
Telefon:04154984140
E-Mail:barbara.meins@vlh.de
Anschrift:Kuhredder 18b, 22397 Hamburg
Telefon:04020228530
Fax:04020228529
E-Mail:nicole.poss@vlh.de
Anschrift:Classenweg 52, 22391 Hamburg
Telefon:04027881890
E-Mail:thomas.brosch@vlh.de
Anschrift:Emekesweg 9, 22391 Hamburg
Telefon:04021906395
Fax:04021906396
E-Mail:elisabeth.schuermann@vlh.de
Anschrift:Stofferkamp 1a, 22399 Hamburg
Telefon:04061169421
E-Mail:anja.jabareen@vlh.de
Anschrift:Möllner Landstr. 48b, 21509 Glinde
Telefon:04071004162
E-Mail:renate.appel@vlh.de
Anschrift:Humboldtstr. 25, 21509 Glinde
Telefon:04098235921
Fax:04098235922
E-Mail:katja.hamann@vlh.de
Anschrift:Dorfring 141, 22889 Tangstedt
Telefon:041091200
Fax:04109251850
E-Mail:regina.remke@vlh.de
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Lohnsteuerhilfe

Ein Lohnsteuerhilfeverein ist eine Selbsthilfeeinrichtung von Arbeitnehmern für Arbeitnehmer. Damit soll Arbeitnehmern eine erschwingliche steuerliche Beratung ermöglicht werden. Mit dem Mitgliedsbeitrag im Verein wird die steuerliche Beratung abgegolten. Neben der Einkommensteuererklärung werden die Unterlagen an das zuständige Finanzamt versendet und Steuerbescheide überprüft oder Einsprüche eingelegt.

Geschichte der Lohnsteuerhilfe

Bereits 1964 wurden auf Initiative der Gewerkschaften durch den Gesetzgeber Lohnsteuerhilfevereine eingerichtet. Diese wurden meist in Lohnsteuerberatungsstellen untergebracht. Der Gesetzgeber verfolgte damit das Ziel, Arbeitnehmern aller Einkommensverhältnisse eine kostengünstige steuerliche Beratung zu ermöglichen.

Lohnsteuer: Begriffserklärung

Die Lohnsteuer ist eine Quellensteuer, die aus den Einkünften aus nichtselbstständiger Arbeit erhoben wird. Der Arbeitgeber entrichtet die Lohnsteuer vom Gehalt des Arbeitnehmers an das Finanzamt. Mit einer Einkommensteuererklärung des Arbeitnehmers erfolgt die endgültige Steuerfestsetzung durch das Finanzamt.

Steuerrecht: Aufgaben

Das Steuerrecht regelt die Festsetzung und Erhebung von Steuern. Die Umsetzung des Steuerrechts wird durch Steuergesetzte geregelt. Steuergesetze beinhalten Angaben zur Steuerverwaltung und Finanzgerichtsbarkeit.

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