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Ausländerbehörden in Rausdorf (Holstein) - Öffnungszeiten

Info zu Ausländerbehörde: Öffnungszeiten, Adresse, Telefonnummer, eMail, Karte, Website, Kontakt

Adresse melden   Rechtliche Hinweise

(85)
Ausländerbehörde des Kreises Stormarn
24.31 km von Rausdorf (Holstein)
Anschrift:Mommsenstraße 13, 23843 Bad Oldesloe
Telefon:045311601820
Fax:045311601211
E-Mail:auslaenderbehoerde@kreis-stormarn.de
Öffnungs­zeiten:Mo, Di, Do, Fr 8:30-12 Uhr sowie Do 14-17 Uhr
Weitere Behörden in der Nähe von Rausdorf (Holstein)

Bitte beachten Sie bei einer Kontaktaufnahme die jeweiligen Zuständigkeitsbereiche der Behörden!


(223)
Bezirksamt Bergedorf - Abteilung für Ausländerwesen
13.35 km von Rausdorf (Holstein)
Anschrift:Weidenbaumsweg 21, 21029 Hamburg
Telefon:040115
E-Mail:bezirksamt@bergedorf.hamburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Schloßstr. 60, 22041 Hamburg
Telefon:040115
E-Mail:bezirksamt@wandsbek.hamburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(349)
Kundenzentrum Hamburg - Mitte Fachamt Einwohnerwesen
21.49 km von Rausdorf (Holstein)
Anschrift:Caffamacherreihe 1-3, 20355 Hamburg
Telefon:040115
E-Mail:bezirksamt@hamburg-mitte.hamburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
Anschrift:Kümmellstr. 7, 20249 Hamburg
Telefon:040428042981
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
(280)
Bezirksamt Eimsbüttel - Ausländerangelegenheiten
22.88 km von Rausdorf (Holstein)
Anschrift:Grindelberg 62-66, 20144 Hamburg
Telefon:040115
E-Mail:bezirksamt@eimsbuettel.hamburg.de
Öffnungs­zeiten:bitte telefonisch erfragen
 
Rechtliche Hinweise
Achtung!

ortsdienst.de stellt ausschließlich Adress- und Kontaktdaten der hier angezeigten Behörde zur Verfügung. ortsdienst.de bietet keine Service- oder sonstigen Leistungen der Behörde. Insbesondere kann ortsdienst.de keinerlei Rechtsberatung erbringen oder Auskünfte zu laufenden Verwaltungsangelegenheiten oder -verfahren erteilen. Bitte wenden Sie sich mit Ihren diesbezüglichen Fragen unmittelbar an die für Ihr Anliegen zuständige Behörde.

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Ausländerbehörde Rausdorf (Holstein)
Dienstleistungen und Zuständigkeiten

Achtung! Individuelle Zuständigkeiten können abweichen! mehr Infos


Ausländerbehörde

Die Ausländerbehörde (Abkürzung: ALB bzw. ABH) befasst sich mit dem Vollzug des Ausländerrechts. Regionsabhängig wird das Amt auch als Behörde für Ausländerangelegenheiten und Ausländeramt (ALA) bezeichnet.

Zuständigkeit und regionale Zuordnung

Die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde sind durch die Aufenthaltsgesetze der Bundesländer geregelt. Normalerweise sind Ausländerbehörden auf Landkreisebene zu finden, oder sie sind kreisfreien Städten zugeordnet. In einigen Ländern (z. B. Hessen) besitzen die großen, kreisangehörigen Städte eigene Ausländerbehörden.

Aufgaben der Ausländerbehörde

Die Aufgaben der Ausländerbehörde sind in erster Linie durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Das große Aufgabenspektrum umfasst unter anderem Aufenthaltstitel, Visa und Asylverfahren.

Vorgaben durch das Aufenthaltsgesetz

Das Aufenthaltsgesetz regelt die Zuständigkeiten der Ausländerbehörde. Als Teil des Zuwanderungsgesetzes enthält das Aufenthaltsgesetz Informationen zur Ein- und Ausreise sowie den Aufenthalt von Ausländern in Deutschland. Auf Basis dessen ist die Ausländerbehörde mit aufenthaltsrechtlichen und passrechtlichen Maßnahmen betraut.

Ausländerrecht

Das Ausländerrecht in Deutschland wird primär durch das Aufenthaltsgesetz und das Freizügigkeitsgesetz/EU geregelt. Zusätzlich gilt bundesweit die Aufenthaltsverordnung, welche konkretere Informationen zu Passangelegenheiten und Visumverfahren enthält. Aufenthaltsgesetze auf Länderebene sind ebenfalls Teil des Ausländerrechts.

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